Einen Beitrag für ausserordentliche Aktionen beantragen
Beiträge für ausserordentliche Aktionen müssen im virtuellen Schalter beantragt werden.
Ziel
Ein Teil der Mittel ist für die Unterstützung ausserordentlicher Veranstaltungen von grosser Tragweite mit aussergewöhnlichem und einmaligem Charakter vorgesehen.
Begünstigte
Beiträge können von Verbänden, Vereinen, Vereinigungen, Gesellschaften und Sportclubs des Kantons Freiburg beansprucht werden.
Fristen
Der Antrag auf einen Beitrag muss bis spätestens 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Veranstaltung bei der kantonalen LoRo-Sport-Kommission über das elektronische Portal eingereicht werden.
Jeder Antrag, der nach Ablauf dieser Frist eingeht, wird automatisch abgelehnt.
Schritte für den Antrag auf Beiträge «Ausserordentliche Aktionen»
Sicherstellen, dass die Richtlinien eingehalten werden
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Ein Konto beim virtuellen Schalter erstellen
Um sich beim virtuellen Schalter anzumelden und einen Beitrag beantragen zu können, müssen Sie zunächst ein persönliches Konto erstellen und dann die juristische Person (Sportverein oder -verband) auswählen, für die Sie eine Vollmacht haben.
Wenn die juristische Person (Sportverein oder -verband) nicht existiert, müssen Sie eine solche erstellen und warten, bis sie validiert wurde.
Online-Beitragsantrag stellen
Sobald Sie Ihr persönliches Konto erstellt und Ihre juristische Person ausgewählt haben, können Sie über das virtuelle Schalter des Kantons Freiburg einen Beitrag beantragen.
Zur Erinnerung: Der Antrag auf einen Beitrag (der eine Beschreibung der Veranstaltung sowie ein Budget enthält) muss spätestens 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Veranstaltung über das elektronische Portal an die Kantonale Kommission LoRo-Sport gesendet werden. Bei Nichteinhaltung der Frist von 21 Tagen wird der Antrag automatisch abgelehnt.
Bearbeitung der Anfrage
Die Finanzierungsanträge werden von der Kommission Loro-Sport geprüft.