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  • Zielvorgabe 17.1 Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe

Zielvorgabe 17.1 Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe

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Weshalb ist dies wichtig?

Die «öffentliche Entwicklungshilfe» (Aide publique au développement, APD) wird vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Unterstützung durch die Staaten zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern definiert. Wie die anderen Kantone und die Gemeinden
hat sich auch der Kanton Freiburg verpflichtet, zur öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz beizutragen. Diese Unterstützung ist für die Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung bis 2030 unerlässlich. Der kantonale Beitrag soll das direkte Engagement von hochmotivierten Personen und Organisationen bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in verschiedenen Kontexten unterstützen. Das Wissen, das diese Personen und Organisationen in Entwicklungsprojekten erworben haben, ist äusserst nützlich für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Kanton Freiburg. Es ist auch die Grundlage für die Information und Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung.

Der Verband Solidarisches Freiburg hat seit 2007 einen Leistungsauftrag des Staats, mit dem der Staat dem Verband die Verwaltung der Mittel und die Begleitung der Projekte der Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, die ihren Sitz oder eine Sektion im Kanton Freiburg haben, delegiert. Er ist in der Kantonalen Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vertreten.

    • Regierungsprogramm
    • Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (KV; SGF 10.1)88
    • Gesetz vom 5. Oktober 2011 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SGF 97.1)
    • Verordnung vom 6. März 2012 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SGF 97.11)

    88 Art. 70: «Der Staat fördert die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und den gerechten Handel sowie den Austausch zwischen den Völkern.»

  • Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.

    A. Hochwertige Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Umwelt gefördert und finanziell unterstützt.

    B. Insgesamt beträgt der Beitrag an die Entwicklungshilfe im Kanton Freiburg etwa einen Franken pro Jahr und Einwohnerin oder Einwohner.

  • Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.

    a. Der Kanton Freiburg unterstützt hochwertige Projekte der internationalen Zusammenarbeit.

    b. Die Qualität der unterstützten Projekte ist messbar und wird jedes Jahr von Solidarisches Freiburg geprüft.

    c. Mit Informationskampagnen werden die verschiedenen Gemeinschaften des Kantons Freiburg für die vom Kanton unterstützten Projekte und Initiativen sensibilisiert.

    d. Die Kantonsverwaltung setzt sich aktiv dafür ein, dass so schnell wie möglich ein Beitrag an die Entwicklungshilfe von einem Franken pro Jahr und Einwohnerin oder Einwohner geleistet wird.

  • Ziel 17.1 Geplante Verpflichtungen PDF, 28.35k
  • Ziel 17.1 Stärkungsmassnahmen PDF, 48.32k

Verlauf

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Herausgegeben von Nachhaltige Entwicklung

Letzte Änderung: 16.04.2025

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