Das Vorgehen
Das Vorgehen
Artikel 197 des Grossratsgesetzes sieht vor, dass jede an den Grossen Rat gerichtete Botschaft über die Auswirkungen des Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung informiert. Zur Erstellung eines solchen Berichts unterzieht der Staatsrat den Grossteil seiner Gesetzes- und Dekretsentwürfe einer internen Nachhaltigkeitsbeurteilung, die mittels Kompass21 durchgeführt wird.
Was die Möglichkeit betrifft, eine andere Methode anzuwenden (siehe Vergleichstabelle), wird empfohlen, deren Zweckmässigkeit für das betreffende Vorhaben zusammen mit dem Büro für Nachhaltigkeit zu prüfen.
Das Verfahren umfasst zwei Schritte:
- die eigentliche Nachhaltigkeitsbeurteilung (mithilfe von Kompass21);
- die Darstellung der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung in Form eines Kapitels der Botschaft an den Grossen Rat, gestützt auf die vorgängig durchgeführte Nachhaltigkeitsbeurteilung.
Nachhaltigkeitsbeurteilung mit Kompass21
Kompass21 ist ein Bewertungsinstrument, mit dem sich rasch ein Profil der Stärken und Schwächen eines Vorhabens in den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung erstellen lässt. Es wurde von den Kantonen Waadt, Wallis und Freiburg entwickelt und steht kostenlos online zur Verfügung.
Das Tool enthält Erläuterungen zur korrekten Durchführung einer Beurteilung sowie zu dessen Anwendung und umfasst darüber hinaus eine Online-Schulung .
Beim Staat Freiburg ist vorgesehen, dass die Beurteilung mit Kompass21 von den Verantwortlichen des Vorhabens, das dem Grossen Rat unterbreitet werden soll, durchgeführt wird. Den betroffenen Direktionen stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Die Bewertung wird eigenständig durch die Projektverantwortlichen durchgeführt.
- Die Bewertung wird mit Unterstützung des Büros für Nachhaltigkeit sowie von drei Expertinnen und Experten aus der Verwaltung durchgeführt.
Die Nachhaltigkeitsbeurteilung kann zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden, sobald das Vorhaben einen Stand erreicht hat, der eine Bestimmung der Auswirkungen ermöglicht. Führt die Nachhaltigkeitsbeurteilung zu Änderungen am Vorhaben, empfiehlt es sich, eine zweite Analyse durchzuführen. Deren Ergebnis dient als Grundlage für den Bericht über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung.
Bericht über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Der Bericht über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung bildet ein Kapitel der Botschaft an den Grossen Rat. Er stützt sich auf die Ergebnisse der vorgängig durchgeführten Nachhaltigkeitsbeurteilung.
Der Bericht soll auf folgende Punkte eingehen:
- das für die Nachhaltigkeitsbeurteilung verwendete Instrument (Kompass21);
- die für die Beurteilung herangezogenen Daten (Statistiken, Berichte, Expertenschätzungen usw.);
- den räumlichen Horizont der Beurteilung;
- den zeitlichen Horizont der Beurteilung;
- die Referenzsituation, auf der die Beurteilung basiert;
- die wichtigsten positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt;
- den Beitrag des Vorhabens zu den Zielen der kantonalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Liste der bereits erstellten Berichte ist nachstehend aufgeführt:
2024-2025
- Gesundheitsgesetz - 2025
- Gesetz über die Wirtschaftsentwicklung und die Innovation - 2025
- Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes betreffend die Übernahme der Finanzierung und des Betriebs des Informatikparks der obligatorischen Schule (1H–11H) durch den Kanton DAOS / ENEO - 2024
- Der Vorentwurf des Gesetzes über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit geht in die Vernehmlassung - 2024
- Gesetzesentwurf über die Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz - 2023
- Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 19. November 1997 über die Universität und zur Aufhebung des Gesetzes vom 21. Mai 2015 über die Pädagogische Hochschule Freiburg - 2023
- Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (kostenloses Amtsblatt und Vereinfachung der Geschäftsprozesse) (VEGABl) - 2023
- Dekretsentwurf über einen Studienkredit für die Sanierung des Chemiegebäudes PER10 der Universität Freiburg - 2022
- Totalrevision der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen - 2021
- Mobilitätsgesetz (MobG) - 2020
- Gesetzesentwurf über den Tourismus - 2020
- Aktive Bodenpolitik (ABPG) - 2019
- Gewährung eines Projektierungskredits für den Umzug und den Neubau des Naturhistorischen Museums an der Zeughausstrasse in Freiburg - 2019
- Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (Schwarzarbeit) - 2019
- Sanierung und Umbau des Rathauses in Freiburg - 2018
- erpflichtungskredit zur Finanzierung der Erweiterung und des Umbaus des Interkantonalen Gymnasiums der Region Broye (GYB) in Payerne, gemeinsam und zu gleichen Teilen mit dem Kanton Waadt - 2018
- Verpflichtungskredit für den Kauf eines Grundstücks in Domdidier und für den Bau und die Ausrüstung des Interinstitutionellen kantonalen Lagers für Kulturgüter (SIC) - 2018
- Verpflichtungskredit für die Renovierung des ehemaligen kantonalen Laboratoriums für die Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät der Universität Freiburg - 2018
- Verpflichtungskredit für Studien für die Überdeckung des Autobahnabschnitts der N12 und die städtebauliche Entwicklung im Sektor Chamblioux–Bertigny - 2018
- Verpflichtungskredit für die Sanierung und Neugestaltung des Kantonsstrassenabschnitts zwischen Riederberg und Bösingen - 2018
- Verpflichtungskredit für den Ersatzneubau der SBB-Überführung sowie die Einrichtung eines Busstreifens und von Radstreifen auf der Route de la Fonderie in Freiburg - 2018
- Revision des kantonalen Richtplans - 2018
- Erweiterung und Neustrukturierung der Kantons- und Universitätsbibliothek - 2017
- Revision des Gesetzes über den Mittelschulunterricht - 2017