Der Vorfall hatte sich 2023 in La Roche ereignet. Strassenwärter waren dort mit Mäharbeiten am Strassenrand beschäftigt; die übliche orangefarbene «Arbeiten»-Signalleuchte als Warnhinweis an die Verkehrsteilnehmenden war aktiviert. Der Autofahrer passierte rücksichtslos und zeigte den Strassenwärtern aus seinem Fahrzeug heraus den Mittelfinger.
Das Gericht befand, dass der Automobilist mit seinem Verhalten die Strassenwärter ernsthaft gefährdet hatte und das Zeigen des Mittelfingers eine formelle Beleidigung darstellt. Es verurteilte den Automobilisten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 70 (bedingt auf zwei Jahre) und einer zusätzlichen Busse von CHF 600. Der Automobilist muss zudem die Verfahrenskosten sowie die Anwaltskosten des hauptsächlich betroffenen Strassenwärters tragen. Der Automobilist verzichtet darauf, das Urteil des Greyerzer Bezirksgerichts anzufechten, womit es rechtskräftig ist.
Zunehmende Problematik
Dieser Fall unterstreicht die zunehmende Problematik der Ungebührlichkeiten gegenüber Strassenwärterinnen. Das Tiefbauamt des Kantons Freiburg (TBA) verzeichnet häufig Vorfälle von Beleidigungen, groben Gesten, Drohungen und Gefährdungen während der Ausübung von Strassenunterhaltsarbeiten. Solche Handlungen sind inakzeptabel und bedrohen die Sicherheit der Mitarbeitenden, die mit grosser Sorgfalt für die Sicherheit unserer Strassen sorgen.
Das TBA fördert deshalb das konsequente Melden strafbarer Handlungen durch seine Mitarbeitenden. Dies ist entscheidend, um das Recht der Strassenarbeiter auf Respekt und Wertschätzung zu betonen und die Schutz- und Präventionsmassnahmen zu verstärken. Die Mitarbeitenden erhalten dabei umfassende Unterstützung durch ihren Arbeitgeber, einschliesslich rechtlicher Beratung und Begleitung bei Anhörungen.
Eindringlicher Appell an die Verkehrsteilnehmenden
Der Kanton Freiburg bekräftigt damit seine Nulltoleranzpolitik gegenüber Ungebührlichkeiten im Strassenverkehr. Alle Verkehrsteilnehmenden werden eindringlich gebeten, Vorsicht und Respekt gegenüber dem Strassenunterhaltspersonal und dessen Arbeit walten zu lassen. Rücksichtsloses und aggressives Verhalten wird nicht toleriert und mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt. Das vorliegende Urteil dient als Beleg dafür, dass die Sicherheit und Würde der StrassenwärterInnen oberste Priorität haben.