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  • Änderung des kantonalen Nutzungsplans der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees zugunsten eines harmonischen Zusammenlebens von Natur und Mensch

Änderung des kantonalen Nutzungsplans der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees zugunsten eines harmonischen Zusammenlebens von Natur und Mensch

  • Medienmitteilung

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion RUBD legt die Änderung des kantonalen Nutzungsplans (KNP) der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees während 30 Tagen öffentlich auf. In enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILF) entwickelt, klärt der Nutzungsplan den Schutz der Naturschutzgebiete sowie die Nutzung des Reservats durch die Öffentlichkeit. Weiter präzisiert er die Instrumente, die darauf hinzielen, die menschliche Nutzung dieses international geschützten Juwels und den Erhalt der Natur und Biodiversität gleichermassen zu gewährleisten. Am 15. Juni, 22. Juni sowie 8. Juli 2020 finden Informationssitzungen in Estavayer-le-Lac statt.

Veröffentlicht am 12. Juni 2020 - 10h00

Die Wichtigkeit des Südufers des Neuenburgersees ist auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene anerkannt. Auf 3000 Hektaren Naturreservat beherbergt das Gebiet einen Viertel der schweizerischen Flora und Fauna. Der kantonale Nutzungsplan (KNP) der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees umfasst die Instrumente, welche diese Kostbarkeit für die künftigen Generationen schützen, aufwerten und der Bevölkerung zugänglich machen sollen. Das Dispositiv fördert einen Tourismus, der in erster Linie auf der nachhaltigen Entwicklung eines Gebiets basiert, in dem der Mensch und die Natur harmonisch zusammenleben und ihren jeweilig richtigen Platz finden.

Der Nutzungsplan vereinfacht die Regeln für die Besuchenden und Wanderer. Er definiert die Seezugänge zum Baden an kleinen Stränden und macht die Landzonen, die begrenzt zugänglich sind, erkenntlicher. Durch die vorgeschlagene Änderung werden sich die Besuchenden unter Wahrung der Natur und ohne Angst vor Sanktionen zu Fuss oder Velo im Naturschutzgebiet bewegen und es geniessen können. Die Änderung des kantonalen Nutzungsplans bestätigt damit die einvernehmlichen Lösungen, die zwei Dinge unter einen Hut bringen: Schutz der Biodiversität und Nutzung gewisser klar abgegrenzter Räume und Wege durch die Bevölkerung.

Private Bauten in den Naturschutzgebieten werden verschwinden. Die Stellungnahmen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bestätigen, dass das Vorhandensein von Anlagen und Bauten nicht mit dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vereinbar ist.

Der Perimeter der Naturschutzgebiete – Baie d’Yvonand, Cheyres, Grèves de la Corbière, Grèves d’Ostende und Grèves de la Motte – ist in See- und Landzonen unterteilt. Weiter präzisiert der Nutzungsplan, was innerhalb dieses Gebiets erlaubt und nicht erlaubt ist, und zu welchen Zeiten und in welchen Zonen Spaziergänge, Baden und Schifffahren gestattet sind. Die Möglichkeit für die Gemeinden, Picknickplätze gemäss den Bedingungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) einzurichten, ist verankert, genauso wie die Bedingungen und Vorgehensweisen zum Abbau von Bauten und Anlagen, die den Schutzzielen widersprechen.

Einsprachen gegen die Änderung des kantonalen Nutzungsplans der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees können bei der RUBD eingereicht werden. Informationssitzungen zur öffentlichen Auflage des Nutzungsplans finden am 15. Juni, 22. Juni sowie 8. Juli 2020 um 19.15 Uhr im Saal La Prillaz in Estavayer-le-Lac statt. Aufgrund der Covid-19-Lage ist die Teilnehmendenzahl auf maximal 50 Personen beschränkt. Bitte reservieren Sie sich deshalb einen Platz per E-Mail an seca@fr.ch oder per Telefon unter 026 305 47 28. Die Informationsdokumente können hier eingesehen werden: www.fr.ch/daec

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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 12.06.2020 - 14h30

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