Wasserbau und Gewässerrevitalisierung
Der Grosse Rat hat am 7. Februar 2023 eine Volksmotion angenommen, welche die Anpassung des kantonalen Gewässergesetzes verlangt, damit Revitalisierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen neu mit bis zu 95 % statt wie bisher mit bis zu 80 % subventioniert werden können. Dadurch sollen die Gemeinden finanziell entlastet und die Realisierung von Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekten erleichtert werden. Der nun vorliegende Entwurf erfüllt diese Vorgabe.
Baugrenze
Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Oberflächengewässer, der im Gewässerschutzgesetz und der Gewässerschutzverordnung des Bundes vorgesehen ist. Er dient dem Schutz vor Hochwasser, der Vorbeugung schädlicher Einflüsse auf die Gewässer, der Schaffung von Naturräumen, der Förderung der Biodiversität und der Bereitstellung von Erholungsgebieten. Des Weiteren trägt er zum Schutz der Qualität der Oberflächengewässer sowie zur Widerstandsfähigkeit dieser Lebensräume gegenüber dem Klimawandel bei. Die Flächen innerhalb des Gewässerraums unterliegen Bau- und Nutzungsbeschränkungen.
Der Entwurf sieht nun vor, die an den Gewässerraum angrenzende Baugrenze, die den Zugang für Unterhaltsarbeiten erleichtert, grundsätzlich nur bei eingedolten Wasserläufen beizubehalten, für die kein Gewässerraum abgegrenzt worden ist. Die Gemeinden behalten jedoch die Möglichkeit, einen Bauabstand von 4 Metern zur Grenzlinie des Gewässerraums festzulegen, wenn dies nötig ist, um den Unterhalt eines Wasserlaufs zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung setzt eine parlamentarische Motion um, die der Grosse Rat im September 2023 angenommen hat.
Vernehmlassung
Die Teilrevision des Gewässergesetzes befand sich vom 9. Juli bis zum 6. Oktober 2025 in der Vernehmlassung. Der Vorentwurf wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden positiv beurteilt. Er wurde gestützt auf die eingegangenen Rückmeldungen geringfügig angepasst, um die verwendete Terminologie stärker mit jener des Bundes zu harmonisieren und die aktualisierten Rechtsgrundlagen einzubeziehen.