November 2025: AfU: Der Vorentwurf zur Änderung des GewG wurde am 9. Juli 2025 in die Vernehmlassung gegeben (Ende der Vernehmlassung: 6. Oktober 2025).
Juni 2025: Ein Gesetzentwurf wird dem SR zur Vernehmlassung vorgelegt. Da der Gesetzesentwurf noch im Juni 2025 in die Vernehmlassung gehen wird, wird im August 2025 ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt.
Juni 2024: Die öffentliche Konsultation zur Revision des WHG wird in Kürze beginnen.