Weinbau-Kataster
Der Rebbau-Kataster hat zum Ziel, die mit Weinreben bepflanzten Parzellen, die sich in der Rebbauzone befinden, zu registrieren. Die Verwaltung des Katasters basiert sich einerseits auf die Bundesverordnung vom 14. November 2007 über den Rebbau (SR 916.140) und andererseits auf die kantonale Verordnung vom 1. Oktober 2009 über die Reben und den Wein. Der Kataster wird jährlich aktualisiert und liegt in der Verantwortung des LwA.