Beitrag an eine Publikation
Die Autorin oder der Autor muss ihren oder seinen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben; Ist dies nicht der Fall, so muss der Inhalt der Publikation einen engen Bezug zum Kanton aufweisen.
Die Übersetzung von Publikationen, die zu den oben genannten Kategorien gehören, kann unterstützt werden.
Die Unterstützung von Katalogen zu Ausstellungen, die sich dem zeitgenössischen professionellen Kunstschaffen im Bereich der bildenden Kunst in Freiburg widmen, wird durch die Richtlinien über die Unterstützung für die Produktion von Ausstellungen, die den bildenden Künsten gewidmet sind, geregelt.
Die Beiträge für die Publikationen dürfen grundsätzlich 30 % der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.
Beitrag an ein Verlagsprojekt
Der Verlag muss grundsätzlich seinen Sitz im Kanton Freiburg haben.
Unterstützt werden können bestimmte Projekte im Zusammenhang mit kulturellen Leistungen eines Verlags, die mindestens einer der folgenden Kategorien entsprechen:
- Förderung des literarischen und künstlerischen Nachwuchses
- Stärkung der Verlagsinfrastruktur (z. B. Stärkung der kritischen Begleitung von Autorinnen und Autoren, der Verbreitung oder der Zugänglichkeit von Publikationen).
Diese Projekte stehen in Zusammenhang mit den oben genannten Publikationskategorien.Grundsätzlich wird pro Kalenderjahr und Verlag ein Höchstbetrag von 5000 Franken gewährt.Die Finanzhilfe darf 50 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen.
Projekte, die anderen derzeit gültigen Fördermassnahmen des Amtes unterliegen, sind nicht förderfähig. In den verschiedenen betroffenen Kulturbereichen (Literatur, bildende Kunst, Kulturerbe usw.) gibt es nämlich andere Förderinstrumente, mit denen verschiedene Phasen der Produktion unterstützt werden können (Stipendien und Residenzen, kulturelle Veranstaltungen, Bühnenproduktion, Kultur & Schule usw.). Diese Instrumente unterliegen eigenen Bestimmungen.
Ein Beitragsgesuch eingeben
Das Gesuch muss vom Verlag auf dem Online-Portal innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- 1. Mai für Projekte, deren Veröffentlichung bzw. deren Beginn des Verlagsprojekts ab dem 1. August des laufenden Jahres vorgesehen ist;
- 1. Dezember für Projekte, deren Veröffentlichung bzw. deren Beginn des Verlagsprojekts ab dem 1. März des folgenden Jahres vorgesehen ist.