Dieser Preis soll dazu dienen :
- eine Person oder eine Gruppe von Personen zu ehren, die sich durch ihr Engagement im Kulturbereich ausgezeichnet hat,
- oder einen Kulturschaffenden für sein Gesamtwerk zu belohnen.
Der Preis in der Höhe von höchstens Fr. 20'000.- wird grundsätzlich alle zwei Jahre vom Staatsrat verliehen auf Vorschlag der kantonalen Kommission für kulturelle Angelegenheiten hin. Der Preisträger muss eine Person mit freiburgischer Herkunft oder mit Wohnsitz im Kanton sein.
Rechtsgrundlage: Art. 26 bis 28 RAK
Die bisherigen Preisträger sind :
- 1990 : Orchestre des Jeunes de Fribourg
- 1992 : Deutschfreiburgische Theatergruppe
- 1994 : Jacques Cesa, Bulle
- 1996 : Internationales Filmfestival, Freiburg
- 1998 : Marie-Claire Dewarrat, Châtel-St-Denis
- 2000 : Théâtre des Osses, Givisiez
- 2002 : Fabienne Berger, Rue
- 2004 : Pierre Huwiler, Rueyres-les-Prés
- 2006 : Roger Jendly, Schauspieler, Semsales
- 2008 : Pascal Vonlanthen ("Gustav"), Freiburg
- 2010 : bédéMANIA, Belfaux/Corminboeuf
- 2012 : Jean-François Haas, Courtaman
- 2014 : Da Motus!, Givisiez
- 2016 : Guy Oberson, Lentigny
- 2018 : Tonverein Bad Bonn, Düdingen
- 2020 : Jacqueline Corpataux, Fribourg
- 2022 : Max Jendly, Montagny
BDLF
Datenbank der Freiburgischen Gesetzgebung
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates
- Gesetz über den Schutz der Kulturgüter