Rechtsrahmen
Das Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten aus dem Jahr 1991 (KAG) steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen das Amt für Kultur der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport eine Palette von Förderinstrumenten umsetzen kann, die hauptsächlich zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens dienen. Im Ausführungsreglement (KAR) werden der Perimeter, die Voraussetzungen und die Modalitäten der Förderbeiträge genauer erläutert. Dieses Massnahmenpaket wird mit mehreren von der EKSD erlassenen Richtlinien ergänzt.
Gegenwärtig beteiligt sich der Staat mit Schaffensbeiträgen an der Verbreitung, Animation und Vermittlung. Diese Förderbeiträge werden in der Regel subsidiär zu den Beiträgen anderer Gemeinwesen gewährt. Daneben spielt auch die Loterie Romande eine Schlüsselrolle in der Kulturförderung: Sie ergänzt subsidiär die Finanzmittel der öffentlichen Hand oder unterstützt Projekte, die nicht in den Aufgabenbereich des Staates fallen. Das Engagement für die Kulturförderung reicht über die Kantonsgrenzen hinaus und verschiedene Massnahmen wurden gebündelt; auf Westschweizer Ebene etwa die Finanzhilfe für die Mobilität von Bühnenaufführungen, die Kinoförderung sowie die Förderung zeitgenössischer Musik. Nebst dieser Zusammenarbeit unter den Kantonen wird zunehmend die Zusammenarbeit mit dem Bund oder mit anderen Schweizer Städten (Nationaler Kulturdialog) verstärkt. Ferner wurden mehrere Vereinbarungen zur internationalen Zusammenarbeit unterzeichnet.
Wichtigste Herausforderungen für die kommenden Jahre
In Erfüllung des 2015 von den Grossräten Pierre Mauron und Eric Collomb überwiesenen Postulats über kantonale Subventionen für die Kultur veröffentlichte der Staatsrat im Jahr 2017 einen Bericht, der die Entwicklung des künstlerischen Schaffens im Kanton nachzeichnet.
Der Staatsrat hat in diesem Bericht fünf wesentliche Herausforderungen für die kommenden Jahre im Kulturbereich ausgemacht. Seit 2017 wurden bereits mehrere Initiativen und Massnahmen umgesetzt, wie aus der nachstehenden Prioritätenliste ersichtlich ist.
1. Schaffen, bekanntmachen und verbreiten
Die Kulturfördermassnahmen und Schaffensbeiträge optimieren, den Austausch unter den Kunstschaffenden und die Verbreitung von Freiburgischen Werken verstärken. Die Finanzhilfe sollte in mehreren künstlerischen Bereichen verstärkt werden, um die steigenden Produktionskosten aufzufangen sowie die professionelle Qualität und die Konkurrenzfähigkeit der Freiburgischen Kulturprojekte sicherzustellen.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Einführung von Richtlinien über die Förderung der Herausgabe von literarischen und künstlerischen Verlagswerken und über die Förderung der Herausgabe von Verlagswerken zum Freiburger Kulturerbe (2018).
- Beteiligung an den Westschweizer Fonds FCMA Musique+ zur Unterstützung des zeitgenössischen Musikschaffens (2017).
- Einführung von Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten (zur Förderung des Bühnenschaffens) (2018).
- Einführung eines Stipendiums für das Schaffen im Bereich der bildenden Künste (2019).
- Einführung von Förderbeiträgen für die Produktion von Ausstellungen, die den bildenden Künsten gewidmet sind (2019).
- Verstärkung der Unterstützung für die Stiftung Cinéforom: "Fondation romande pour le cinéma".
2. Innovativ sein
Die Interaktion zwischen Kunst und Kreativwirtschaft fördern, den wirtschaftlichen Einfluss der Kultur stärken. Dazu ist eine Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion, der Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg, den Berufsfachschulen und den Hochschulen sowie den Unternehmen und Start-ups erforderlich. Zudem sollten auch die Verbindungen zwischen Kultur, attraktivem Wirtschaftsstandort und Tourismus gestärkt werden.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften, Festlegung der kulturellen Positionierung für BlueFACTORY mit der Anstellung eines Kulturmanagers.
- Der Staatsrat hat sich für die Einführung von impulsgebenden Massnahmen/Fördermassnahmen ausgesprochen, welche Kultur, Gesellschaft, Kreativwirtschaft, Tourismus und Innovationen verbinden (2019). Realisierung geplant ab 2020.
3. Eine Kultur im Austausch
Der Kreis der interessierten Zielpersonen und der Zugang zur Kultur sowie der kulturelle Austausch sollten erweitert werden, um das soziale Wohlbefinden und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Dabei gilt es insbesondere, die Kultursensibilisierung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Ausbau des Kulturvermittlungsprogramms Kultur & Schule (ab 2017) mit einer Partnerschaft mit den Verkehrsbetrieben (2018) und ein Festival für die Schulen (1. Ausgabe im Jahr 2017).
- Teilnahme am Westschweizer Programm 20 Jahre 100 Franken.
- Sensibilisierung der Freiburger Gemeinden für die Einführung der KulturLegi von Caritas.
- Die Loterie Romande führte ein Unterstützungsprogramm zur Kulturvermittlung für Theater, Festivals, Museen usw. ein.
- Umfrage beim Netzwerk der Freiburger RERO-Bibliotheken, um eine Vision der Freiburger Bibliotheken für 2025 zu erarbeiten.
- Besserer Zugang zu Informationen über das Kulturangebot (in Vorbereitung).
4. Drei Modellprojekte für die kantonalen kulturellen Institutionen
Die Betriebsbudgets der kulturellen Institutionen beibehalten oder nach Möglichkeit erhöhen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können, namentlich im Zusammenhang mit der Bewahrung des Kulturerbes. Drei grosse Investitionsprojekte sind in Gang: Der Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek, die Verlegung des Naturhistorischen Museums und die Einrichtung eines interinstitutionellen kantonalen Kulturgüterdepots (SIC). Zudem ist eine räumliche Neuorganisation des Konservatoriums geplant, um die Qualität der Unterrichtsbedingungen sowie der Zugang zur Musik und die entsprechende
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Schaffung einer ämter- und museumsübergreifenden Arbeitsgruppe zu Themen im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe (Arbeitsgruppe Kulturerbe).
- Ausbauprojekt der Kantons- und Universitätsbibliothek.
- Verlegung des Naturhistorischen Museums: Ergebnis des Architekturwettbewerbs (2019).
- Beginn der räumlichen Reorganisation des Unterrichts am Konservatorium (geplant für 2025).
- Einrichtung des interinstitutionellen kantonalen Kulturgüterdepots: Übergangslösung für die KUB (2019) während der Arbeiten.
- Finanzielle Unterstützung des Staates für die Renovierung des Künstlerhauses (Maison des Artistes) und Aufhebung der Aussetzung der Verordnung über die Beteiligung des Staates an der Finanzierung von Dritten gegründeter kultureller Institutionen.
- Lancierung der Strategie COF 2025 zur Aufwertung der Leistungen des Konservatoriums.
- Nach der vollständigen Inventarisierung und der Schaffung eines Sicherungsdepots (Daillettes) wird eine Sammlungstrategie für das MAHF erarbeitet.
5. Freiburg, ein Kulturraum
Die Ausstrahlung der Freiburger Kultur fördern und die Koordination unter den Kulturanbietern auf kantonaler wie nationaler Ebene verbessern.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Ausschreibung von Finanzhilfen des Bundes für Projekte zugunsten der Zweisprachigkeit (2017).
- Ausweitung der Vereinbarung über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Freiburg und der Region Elsass ‒ neu der Region Grand Est (2017). Verlängerung geplant für 2020.
- Schaffung einer Konferenz der Freiburger Kulturbeauftragten.
- Schaffung und Beteiligung am Kulturklub des Grossen Rates.
- Aufbau und Teilnahme an den Zusammenkünften der für die Kultur zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aus den sieben Bezirkshauptorten des Kantons.
- Verstärkung der Vernetzung der Kulturakteure: Gründung des Verbands der Museen des Kantons Freiburg (2018), 1. Treffen der Freiburger Verlegerinnen und Verleger sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller (2018), 1. Podiumsgespräch zum audiovisuellen Schaffen Freiburgs (2018), 1. Treffen der Freiburger Fotografinnen und Fotografen (2018).
Nützliche Links
Letzte Änderung : 08/06/2020