Die Abschussquote für den Hirsch wurde für die neue Jagdsaison leicht erhöht: von 220 in den Jahren 2024 und 2025 auf 230. Grund dafür ist die Notwendigkeit, die Ausbreitung der Art im Kanton zu regulieren. Der Abschussplan wurde in Koordination mit den Nachbarkantonen Bern und Waadt und gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Hirschpopulation und deren Lebensraum ausgearbeitet. Die beiden Kantone haben ihre Abschusspläne dieses Jahr ebenfalls erhöht, jedoch in grösserem Ausmass. Diese Zusammenarbeit ist unerlässlich, um ein nachhaltiges Management der Hirschpopulation zu gewährleisten, deren Wanderungen und Streifgebiete weit über die Kantonsgrenzen hinausreichen.
In der ersten Woche der Hirschjagd (19. bis 24. Oktober) können zudem neben Hirschkühen, Schmaltieren und Kälbern auch Spiesser (junge männliche Hirsche) gejagt werden. Der Abschuss von Hirschstieren bleibt während dieser Zeit verboten. Wie letztes Jahr kann das Amt für Wald und Natur (WNA) die Jagd bis spätestens zum 15. Dezember verlängern, wenn die Abschussquote nicht erreicht wird.
Was die Jagd auf die Gämse betrifft, wurden durch Auslosung 217 Tiere im Berggebiet (ausserhalb der Jagdbanngebiete) und in der Flachlandkolonie Kleine Saane zugeteilt. Die Abschussquote ist etwas tiefer als im letzten Jahr (223). Diese 2017 vom WNA eingeführte Methode für die Jagd auf die Gämse, die auf einer Zuteilung nach Geschlecht und Region basiert, hat dazu beigetragen, das Management und den Erhalt der Art im Kanton Freiburg zu verbessern. Sie gilt heute schweizweit als Vorbild und dient anderen Kantonen als Referenz. Folgende Massnahme, die letztes Jahr erfolgreich eingeführt wurde, wird beibehalten: Jede Jägerin und jeder Jäger, die oder der einen Fehlabschuss begeht, wird für die nächsten zwei Jagdsaisons von der Jagd auf die Gämse ausgeschlossen.
Die Sommerjagd auf das Wildschwein, die im Juli stattfand, führte zum Abschuss von 30 Tieren (5 mehr als 2025). Dies ist das zweitbeste Ergebnis seit der Einführung dieser Jagdperiode.
Regulierungsabschüsse in den Schutzgebieten
Angesichts der Notwendigkeit, den Hirschbestand zu regulieren, und in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) werden im eidgenössischen Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon ausnahmsweise Regulierungsabschüsse erlaubt. Während der für die Hirschjagd offenen Tage können 25 Tiere erlegt werden (die Entnahme von männlichen Tieren ist verboten).
Wie bereits in den letzten beiden Jahren werden Abschüsse zur Wildschweinregulation in zwei Wasser- und Zugvogelreservaten (WZVV) erlaubt sein: Fanel–Chablais de Cudrefin–Pointe de Marin und Chablais (Murtensee). In jedem dieser beiden Reservate dürfen im Einverständnis mit dem BAFU vom 1. bis 15. Oktober und vom 1. November bis 31. Dezember maximal 15 Wildschweine erlegt werden.