Der Staatsrat hat die Situation der Gemeinde Gletterens zur Kenntnis genommen, die im Juni 2024 für unbestimmte Zeit unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, und festgestellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um diese Massnahme vor Ende des Jahres 2026 oder früher aufzuheben. Gemäss den Bestimmungen des Beschlusses vom 24. Juni 2024, mit dem die Gemeinde Gletterens unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, übermittelte die mit der Führung der Gemeindegeschäfte betraute Verwaltungskommission dem Oberamtmann des Broyebezirks Anfang Oktober einen Folgebericht. Gestützt darauf stellt der Oberamtmann des Broyebezirks fest, dass trotz der festgestellten Entwicklung eine Beibehaltung der Zwangsverwaltung der Gemeinde mindestens bis zum 31. Dezember 2026 erforderlich ist, um das Erreichte zu konsolidieren und das künftige Team der Gemeinde während einer Übergangsphase zu begleiten.
Zur Erinnerung: Der Staatsrat hatte mit Beschluss vom 24. Juni 2024 auf Antrag des Oberamtmanns des Broyebezirks vom 14. Juni 2024 entschieden, die Gemeinde Gletterens unter Zwangsverwaltung zu stellen und die Führung der Gemeindegeschäfte einer Verwaltungskommission zu übertragen, die sich aus drei gemeindeexternen Personen zusammensetzt. Diese Massnahme wurde aufgrund der systematischen Ablehnung der Jahresrechnung und der Budgets der Gemeinde seit Dezember 2022 ergriffen: Die Gemeindeversammlung hatte nämlich das vom Gemeinderat vorgelegte Budget 2023 sowie die Jahresrechnung 2022 dreimal abgelehnt und anschliessend erneut zweimal das Budget 2024. Die Korrekturmassnahmen, die der Gemeinderat nach dem Bericht eines vom Oberamtmann des Broyebezirks beauftragten Treuhandbüros vorgenommen hatte, hatten offensichtlich nicht ausgereicht, um das Vertrauensverhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative der Gemeinde wiederherzustellen, was die ordnungsgemässe Verwaltung der Gemeinde gefährdete.
Gemäss dem gesetzlichen Kalender wurden die Stimmberechtigten der Gemeinde Gletterens mit Beschluss vom 23. September 2025 zu den Gesamterneuerungswahlen vom 8. und 29. März 2026 einberufen, wie dies auch für alle anderen betroffenen Gemeinden der Fall war. Damit sollte vorgesorgt werden für den Fall, dass die Zwangsverwaltung vor den Wahlen aufgehoben wird, und somit gegebenenfalls die Durchführung von Neuwahlen in Gletterens ermöglicht werden. Durch die Beibehaltung der Zwangsverwaltung im Jahr 2026 wird diese Einberufung hinfällig, und demzufolge werden die Gemeindewahlen im März 2026 in Gletterens nicht stattfinden. Die Aufhebung der Einberufung der Stimmberechtigten wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Staatsrat unterstreicht das grosse Engagement der Verwaltungskommission, die einerseits die Führung der Gemeindegeschäfte von Gletterens sicherstellt, andererseits aber auch die Rückkehr zu einer regulären Verwaltung unter den bestmöglichen Bedingungen gewährleistet, um die Wiederherstellung eines demokratischen Funktionierens und einer dauerhaften Gemeindeautonomie zu garantieren. Er hebt zudem die Arbeit des Oberamtmanns des Broyebezirks bei der Behandlung dieses Dossiers hervor.