In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden verabschiedet. Dieser Entwurf, der zwischen Februar und Mai 2025 in die Vernehmlassung gegeben wurde, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband und der Oberamtspersonenkonferenz erarbeitet.
Das neue Gesetz über die Gemeinden zielt darauf ab, den Gemeinden bei ihrer Organisation und den Entscheidungen mit örtlicher Tragweite möglichst viel Spielraum einzuräumen. So schreibt der Gesetzesentwurf kein Gemeindemodell vor, an das sich die Gemeinden des Kantons halten müssten. Der Entwurf postuliert nämlich, dass die gewählten Gemeindebehörden aufgrund ihrer genauen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse in der Lage sind, ihren Gemeinden die am besten geeignete Funktionsweise zu geben. So wird beispielsweise die für einige Gemeinden geltende Pflicht, einen Generalrat einzusetzen, aufgehoben und für die Reglemente der Gemeindelegislativen ist nicht mehr systematisch die Genehmigung und Stellungnahme der kantonalen Behörden erforderlich. Auch die Art der Ernennung der Delegierten in den Gemeindeverbänden bietet neue Möglichkeiten.
In Bezug auf den letzten Punkt wurde dem Kapitel zur interkommunalen Zusammenarbeit, die in den letzten Jahrzehnten eine beachtliche Entwicklung erfahren hat, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Gesetzesentwurf erweitert die Möglichkeiten, die Governance von Gemeindeverbänden anzupassen, insbesondere durch eine mehr oder weniger starke Einbindung der Gemeindeversammlungen und der Generalräte, um spezifische Bedürfnisse und Umstände (dem Verband übertragene Aufgaben...) berücksichtigen zu können.
Die Überweisung des Entwurfs an das Parlament erfolgt nach mehr als drei Jahren intensiver Arbeit. Ziel war es, den endgültigen Gesetzesentwurf noch vor Jahresende 2025 an den Grossen Rat zu überweisen, damit die parlamentarischen Arbeiten während der laufenden Gemeindelegislatur, die im Frühling 2026 endet, stattfinden können. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Gemeinden wird dann gestaffelt erfolgen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf den Übergang vorzubereiten und den neu gewährten Spielraum im Bereich Organisation optimal zu nutzen.