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Christophe Maillard zum Vorsteher des Amts für Gemeinden ernannt

Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat der Staatsrat die Anstellung von Christophe Maillard als Vorsteher des Amts für Gemeinden ab September oder Oktober 2024 genehmigt. Christophe Maillard, derzeitiger Vorsteher des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen, wird somit die Nachfolge von Gérald Mutrux übernehmen, der im Herbst in den Ruhestand tritt.

Veröffentlicht am 31. Mai 2024 - 11h00

Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) hat der Staatsrat am Dienstag die Anstellung von Christophe Maillard als Vorsteher des Amts für Gemeinden (GemA) genehmigt. Christophe Maillard wird somit die Nachfolge von Gérald Mutrux übernehmen, der nach 37 Jahren im Dienst des Staats Freiburg, davon 33 Jahre an der Spitze des GemA, in den Ruhestand tritt. Diese Nachfolge fällt mit der Reorganisation der institutionellen Angelegenheiten innerhalb der ILFD zusammen, die im Februar angekündigt wurde.

Christophe Maillard wurde 1971 geboren. Nachdem er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg abgeschlossen hatte, erlangte er ein Anwaltspatent und war von 2003 bis 2015 bei der ILFD zunächst als juristischer Berater, danach als Verantwortlicher des Sektors für Institutionen und Rechtsfragen des Generalsekretariats tätig. Seit 2015 ist er Vorsteher des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA), das er nach der Fusion des Sektors für Institutionen und Rechtsfragen und dem ehemaligen Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen aufgebaut hat. In dieser Funktion leitete er unter anderem den Umzug des Hauptsitzes des IAEZA an die Route des Arsenaux in Freiburg, die Einführung der elektronischen öffentlichen Zivilstandsurkunden (eine Schweizer Premiere) oder die Reorganisation des Zivilstandswesens in einen einzigen kantonalen Amtskreis. Ausserdem hat er zahlreiche Gesetzgebungsprojekte in den Bereichen des IAEZA geleitet oder war daran mitbeteiligt – unter anderem das Gesetz über die Politikfinanzierung, zahlreiche Anpassungen des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte und die jüngste Revision des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat. Zuletzt hat er einen Vorentwurf für ein Gesetz über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit zum Abschluss gebracht, das noch vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung gehen soll. 

Parallel zu seiner beruflichen Tätigkeit übte er elf Jahre lang das Amt des Ersatzrichters am Kantonsgericht aus, das er 2021 aufgab.

Die Kandidatur von Christophe Maillard wurde aus den rund 30 eingegangenen Bewerbungen aufgrund von Vorstellungsgesprächen und eines Assessments ausgewählt, das von vier ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten absolviert wurde.

Neben seiner Ausbildung und Erfahrung in der Leitung eines staatlichen Amts kann Christophe Maillard auch eine sehr breite Erfahrung in kommunalpolitischer Tätigkeit vorweisen. Seit 2016 ist er Gemeinderat von Marly und seit 2021 Gemeindepräsident dieser Gemeinde. Im Einvernehmen mit dem Staatsrat kann er sein Amt bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode beibehalten. Während dieser Zeit werden interne Organisationsmassnahmen im GemA durchgeführt.

Dieser Wechsel an der Spitze des GemA fällt mit grossen Herausforderungen zusammen: Die Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden ist im Gange und ein Vorentwurf soll bis Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen. Die Fragen der Governance der Regionen, der Gemeindezusammenschlüsse sowie der Nutzung der Finanzdaten, die seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden verfügbar sind, gehören zu den Dossiers, mit denen der neue Vorsteher des Amts für Gemeinden betraut wird. 

Die Stelle der Vorsteherin oder des Vorstehers des IAEZA wird in Kürze ausgeschrieben. Das definitive Datum des Stellenantritts von Christophe Maillard, vorgesehen für September oder Oktober 2024, wird unter Berücksichtigung der Organisation dieser Übergangszeit festgelegt werden.

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Karte des Gemeinden des Kantons Freiburg 2022 © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Amt für Gemeinden

Letzte Änderung: 31.05.2024 - 10h50

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