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  • Schrittweise Lockerung der Massnahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Schrittweise Lockerung der Massnahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

  • Medienmitteilung

Eine grosse Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurde bereits geimpft. Es können daher Lockerungen in Betracht gezogen werden, insbesondere was die Besuche in den Pflegeheimen betrifft. Die Gesundheits-Taskforce und die VFA haben gemeinsam mit weiteren Arbeitsgruppen Empfehlungen ausgearbeitet, die heute Morgan an die Pflegeheime abgegeben wurden.

Veröffentlicht am 17. Februar 2021 - 11h00

Bis am 25. Februar werden 95% der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zwei Impfdosen erhalten haben. 40% des Pflegepersonals haben sich ebenfalls bereits impfen lassen. Dank dieser hohen Impfrate kann heute eine Lockerung der Massnahmen in Betracht gezogen werden, die ergriffen worden waren, um die Bewohnerinnen und Bewohner dieser von der zweiten Welle vom letzten Herbst hart getroffenen Einrichtungen zu schützen. Die Direktorin der GSD hat heute Morgen zusammen mit der Koordinatorin Risikoinstitutionen der Gesundheits-Taskforce und der Generalsekretärin der VFA diese erste Lockerungsetappe präsentiert. Diese erste Etappe der Lockerungen werden vom Ethikrat der VFA unterstützt und sollen ab dem 1. März umgesetzt werden. Um in den Genuss dieser Lockerungen zu kommen, müssen seit der Verabreichung der zweiten Impfdosis 14 Tage verstrichen sein und das Pflegeheim muss eine hohe Durchimpfungsrate aufweisen.

Schrittweise Umsetzung

Es ist zu betonen, dass die generellen Quarantäne- und Isolationsregeln bei einer Ansteckung im Allgemeinen auch für geimpfte Personen weiterhin gelten, wie auch die allgemeinen Schutz- und Hygienemassnahmen. Bei der patientennahen Pflege müssen die Bewohnerinnen und Bewohner keine Maske mehr tragen und in der Cafeteria dürfen erneut Speisen konsumiert werden (Beschränkung auf Vierertische).

Was die Besuche betrifft, so dürfen die Bezugspersonen die Bewohnerinnen und Bewohner erneut im Zimmer besuchen und mit ihnen in der Cafeteria die Mahlzeiten einnehmen. Von Ausflügen und Familientreffen wurde zuvor vehement abgeraten. Nun sind sie erneut möglich und geimpfte Personen müssen sich nach ihrer Rückkehr nicht mehr in Quarantäne begeben. Es dürfen wieder Spaziergänge gemacht werden.

Situationsbestimmung von Juli 2020 bis Mitte Januar 2021

Die Direktion für Gesundheit und Soziales nutzte diese Medienkonferenz für eine Situationsanalyse in den Pflegeheimen seit Juli 2020, als die Gesundheits-Taskforce gebildet und die Koordination Risikoinstitutionen ins Leben gerufen wurde. Dank dem Einsatz mobiler Teams und dem Monitoring der Pflegeheime konnte die Entwicklung der positiven Fälle verfolgt und Massnahmen zur Eindämmung der Ansteckungen ergriffen werden. Wenn es sich als nötig erwies, wurde den Pflegeheimen ein Personal-Pool zur Verfügung gestellt, zuerst mit der Unterstützung des Zivilschutzes und anschliessend mit einem Safety Team. In 45 von 52 Pflegheimen kamen mobile Teams der Koordination Risikoinstitutionen zum Einsatz, insbesondere zur Unterstützung bei Ausbrüchen. 833 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurden positiv getestet sowie 789 Heimmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Epidemiologische Lage und Impfung

Der Rückgang der positiv getesteten Fälle in Woche 6 (345 Fälle gegenüber 545 in Woche 5) hat sich diese Woche bestätigt mit 31 Fällen am Montag und 35 am Dienstag. Die Reproduktionszahl liegt bei 0.84 und die Hospitalisierungen sind stabil. Am 15. Februar 2021 haben 16 200 Personen eine Impfung erhalten. Freiburg hat 70% der erhaltenen Dosen verabreicht und liegt somit auf Platz 12 der Kantone.

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Gibloux © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 24.02.2021 - 15h53

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