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  • Neuorganisation der Notfallversorgung im Kanton – Anpassung an die Bedürfnisse der Freiburgerinnen und Freiburger

Neuorganisation der Notfallversorgung im Kanton – Anpassung an die Bedürfnisse der Freiburgerinnen und Freiburger

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat seinen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative über die Spitalnotaufnahme vorgestellt. Mehrere Neuerungen zielen auf einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung und eine bessere Betreuung für die gesamte Freiburger Bevölkerung ab.

Veröffentlicht am 21. Juni 2023 - 13h00

Die Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» verlangt, dass der Organisationsaspekt der Notfallversorgung auf dem Kantonsgebiet in die Kantonsverfassung aufgenommen werden soll. Nachdem er die Argumente der Initiantinnen und Initianten analysiert und die Notwendigkeit einer Anpassung des derzeitigen Systems festgestellt hatte, erklärte der Grosse Rat, sich der Initiative nicht anzuschliessen, und beauftragte den Staatsrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.

Vor diesem Hintergrund stellte eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Direktion für Gesundheit und Soziales eingehende Überlegungen an, bei denen eine breite und pragmatische Vision verfolgt wurde; unterstützt wurde sie dabei von einer vom Grossen Rat ernannten, parlamentarischen Ad-hoc-Kommission und von einem externen Experten.

Bei der Ausarbeitung seines Gegenvorschlags stützte sich der Staatsrat auf die Arbeiten dieser Arbeitsgruppe.

Ziel des Staatsrats ist es, die Freiburger Bevölkerung gesundheitlich abzusichern und ihr einen flächendeckenden Zugang zu Pflegeleistungen zu gewährleisten.

Die Umsetzung der Initiative, sprich die Aufrechterhaltung von 24/7-Notaufnahmen in den verschiedenen Regionen, würde allen voran zu einer unangemessenen Nutzung der knappen medizinisch-pflegerischen Personalressourcen führen und hätte negative Auswirkungen auf die Pflegequalität. Die Initiative vermittelt der Bevölkerung zudem eine falsche Sicherheit.

Eine Neuorganisation mit sieben Massnahmen

Der Staatsrat teilt die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger, welche die Initiative eingereicht haben; dennoch hält er die vorgeschlagene Lösung nicht für geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen. In diesem Sinne macht er einen Gegenvorschlag, der den Gegebenheiten vor Ort, den Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der raschen Entwicklung des Gesundheitssystems sowie den Veränderungen Rechnung trägt, mit denen die präklinische und die stationäre Organisation sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene konfrontiert ist.

Auch berücksichtigt der Gegenvorschlag die finanziellen Realitäten und respektiert die Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gemeinden.

In diesem Sinne werden sieben Massnahmen vorgeschlagen, die auf Folgendes abzielen: schnellstmöglicher Zugang zu einer medizinisch-pflegerischen Abklärung und Triage, angemessene Betreuung entsprechend den gesundheitlichen Bedürfnissen und Präferenzen; sachgerechte Informationen über die eigene Situation und Antworten auf Fragen.

  1. Einheitliche Gesundheitsnummer: Zentralisierung der Anrufannahme für «nicht lebensbedrohliche» Notfälle auf kantonaler Ebene
  2. Ausbau und Stärkung der Versorgung «nicht lebensbedrohlicher» Notfälle: Permanences & «Maisons de garde», Gesundheitszentren, mobile Pflegeteams
  3. 144: Stärkung der Reaktion auf «lebensbedrohliche» Notfälle
  4. Rettungskette: Stärkung der Rettungskette für «lebensbedrohliche» Notfälle, «Rapid Responder», «First Responder» und «First Responder Plus»
  5. Gleichbehandlung Transporte: Mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Regionen bei Ambulanzeinsätzen
  6. Gleichbehandlung Sprache: Verbesserter Zugang zur Gesundheitsversorgung und verbessertes Angebot für die deutschsprachige Bevölkerung
  7. Koordinationsstelle: für die kantonale Organisation der Notfälle innerhalb der GSD

Realistischer und massvoller Gegenvorschlag

Die jährlichen Kosten für diese Massnahmen werden auf rund 7,2 Millionen Franken geschätzt. Für die Umsetzung der Initiative wären zwischen 35 und 40 Millionen Franken nötig und die jährlichen Betriebskosten lägen zwischen 11 und 13 Millionen Franken.

Wie Didier Castella, Präsident des Staatsrats, formuliert: «Dank der vom Staatsrat vorgeschlagenen Lösung erhält jede Person, die sich auf Freiburger Kantonsgebiet aufhält und einen Pflegebedarf hat, den sie als dringend wahrnimmt, eine schnellstmögliche und angemessene Antwort, die ihren Entscheidungen und Präferenzen weitestgehend Rechnung trägt.»

Die Abstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag ist für Juni 2024 geplant.

Angehängte Dokumente

  • de_RAP_Contre-Projet_Urgences_Hosp_Consultation PDF, 441.64k
  • de_ACT_Loi_Contre-Projet_Urgences_Hosp_Consultation PDF, 122.13k
  • de_ACT_Decret_Contre-Projet_Urgences_Hosp_Consultation PDF, 101.91k
  • 230621 _PresD_DSAS_initiative 24 PDF, 857.11k
  • Erläuternder Bericht - Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» DOCX, 104.82k
  • Vernehmlassungsadressaten - Contre-projet urgences hospitalières DOCX, 114.78k
Hauptbild
Von links nach rechts Jean-François Steiert, Didier Castella, Philippe Demierre, Claudine Mathieu Thiébaud
Von links nach rechts Jean-François Steiert, Didier Castella, Philippe Demierre, Claudine Mathieu Thiébaud © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 14.04.2025 - 06h42

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