Der Kanton Freiburg hat eine umfassende Analyse des Bedarfs und des bestehenden Angebots an institutionellen Leistungen durchgeführt, um eine angemessene Planung für die kommenden Jahre zu gewährleisten. Ein wichtiger Teil der Begleitung zielt darauf ab, die Betroffenen in ihren unterschiedlichen Lebens- und Beschäftigungssituationen bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu unterstützen. Das vom Staat entwickelte Angebot berücksichtigt unter anderem neue, innovative Wohn- und Lebensformen, die Autonomie- und Selbstbestimmungsbedürfnisse der Betroffenen sowie das Recht auf Arbeit.
Die Planung basiert auf verfügbaren Daten per 31. Dezember 2024 sowie dem Verfahren zur Bedarfsabklärung und Indikation. Zudem flossen mehrere Indikatoren, welche die kantonalen Gegebenheiten widerspiegeln – insbesondere die demografischen Aspekte im Zusammenhang mit der Alterung der betroffenen Bevölkerung –, in die Planung des Leistungsangebots. Der Kanton Freiburg bietet derzeit 2103 Plätze für Menschen mit geistiger (Mehrheit), körperlicher oder psychischer Behinderung an, verteilt auf 869 Plätze im Bereich Wohnen und 1234 Plätze mit Beschäftigungscharakter. Insgesamt profitieren 2770 Personen von diesen Angeboten. In den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen erhalten 112 Personen eine Begleitung zu Hause, 10 Personen in Unternehmen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Intensität der Unterstützungsmassnahmen bei einer Mehrheit der Leistungen zugenommen hat. So sind die Bedürfnisse von Personen in einem Heim mit Beschäftigung im Berichtszeitraum deutlich gestiegen. Die Zunahme der geleisteten Unterstützungsmassnahmen ist einerseits auf das höhere Alter dieser Personen zurückzuführen, andererseits aber auch auf eine Zunahme der Anzahl Personen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eine intensive Betreuung benötigen.
Klar identifizierter BedarfDie Analyse zeigt, dass bis ins Jahr 2030 111 neue Plätze in Institutionen benötigt werden:
- 81 Plätze im Bereich Wohnen
- 30 Plätze im Bereich Beschäftigung
Entsprechend dem Sprachverhältnis im Kanton müssen rund 20 % dieser Plätze für deutschsprachige Personen vorgesehen werden.
Stärkung der ambulanten BegleitungWie aus dem Bericht hervorgeht, wird die Zahl der Personen, die eine ambulante Leistung beziehen, weiter steigen – sowohl im Bereich Wohnen mit der Begleitung zu Hause als auch im Bereich Beschäftigung mit der Begleitung im Unternehmen / Job Coaching.
Das vor fünf Jahren formulierte Ziel, bis 2040 jede zweite Person zu Hause zu betreuen, bleibt realistisch. Insbesondere bei Schulabgängern lässt sich ein klarer Bedarf an ambulanten Betreuungsleistungen feststellen.
Der Staat plant deshalb für den Zeitraum 2026 bis 2030 einen Ausbau dieser Leistungen auf 330 Wochenstunden, verteilt auf 275 Personen.
Mit dieser Planung möchte der Kanton ein institutionelles Angebot gewährleisten, das angepasst, ausgewogen und inklusiv ist, und den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht wird.
Einige Beispiele
Stationäre Leistung: Stiftung St-Louis
Ambulante Leistung: Verein Les Traversées
Beschäftigung: Verein St-Camille; Stiftung SSB
Job Coaching: Stiftung HorizonSud ; applico
Dokumente
- GSD Bericht 2026-2030 Planung des institutionellen Leistungsangebots für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Freiburg PDF, 1.3MB
- GSD Vernehmlassung Bericht Planung behinderung - Korrespondenz PDF, 210.6k
- GSD Vernehmlassung Bericht Planung Behinderungen 2026-2030 - Liste der Adressaten PDF, 411.81k
- GSD Vernehmlassung Bericht Behinderungen - Formular XLSX, 31.07k