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  • Gesundheit: Der Staatsrat verstärkt das System für einen fairen und qualitativ hochwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung

Gesundheit: Der Staatsrat verstärkt das System für einen fairen und qualitativ hochwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat präsentiert heute seinen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative über Spitalnotaufnahmen. Der Gegenvorschlag wurde den Bedürfnissen angepasst, die von einer Mehrheit der befragten Stellen geäussert wurden. So sieht er eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Kantons vor, um eine gerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für seine Bevölkerung zu gewährleisten. Gleichzeitig unterbreitet der Staatsrat dem Grossen Rat ein Dekret, das dem HFR eine Unterstützung bei der Finanzierung seiner Investitionen und der Planungskosten für den Bau eines neuen Spitalzentrums zusichert.

Veröffentlicht am 20. November 2023 - 14h21

Gegenvorschlag: schneller Zugang zu Gesundheitsversorgung im gesamten Kanton

Die Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» verlangt, dass der Organisationsaspekt der Notfallversorgung auf dem Kantonsgebiet in die Kantonsverfassung aufgenommen werden soll – mit Risiken für die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Freiburger Bevölkerung, trotz eines erheblichen Kostenanstiegs, den die Initiative mit sich bringen würde. Der Staatsrat stellt der Initiative einen Gegenvorschlag für eine gezielte Verbesserung der Versorgung gegenüber, an dem er einige Änderungen vorgenommen hat, um den Bedürfnissen der konsultierten Stellen Rechnung zu tragen. So übernimmt der Kanton neu die gesamten Kosten für Massnahmen, die auf eine regionale Gerechtigkeit bei Ambulanzeinsätzen abzielen. Zudem übernimmt er die Kosten für die Verbesserung der Rettungskette bei «lebensbedrohlichen» Notfällen.

Der Gegenvorschlag des Staatsrats sieht ein integriertes und koordiniertes Versorgungssystem vor, in dem auf alle Notsituationen mit höchster Qualität reagiert werden kann. Weiter umfasst der Vorschlag eine Stärkung der «Community Health» mit einem Netz von Gesundheitszentren, Permanences und «Maisons de garde», die über das gesamte Kantonsgebiet verteilt sind. Eine einheitliche Gesundheitsnummer und mobile Pflegeteams für die Behandlung nicht lebensbedrohlicher Notfälle ergänzen das Netzwerk.

So werden die Patientinnen und Patienten sofort nach Eintreten eines Notfalls betreut und an eine geeignete Stelle überwiesen.

Daneben zielen mehrere Massnahmen darauf ab, die Versorgung lebensbedrohlicher Notfälle zu konsolidieren. Dazu gehören Kostengerechtigkeit bei Ambulanzeinsätzen sowie die Einführung eines Pilotprojekts mit erfahrenen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (Rapid Responders) in Randregionen. Diese Rapid Responders können die Patientin oder den Patienten schnell versorgen und bis zum Eintreffen der Ambulanz stabilisieren.

Mehrwert der integrierten und koordinierten Versorgung für die Patientinnen und Patienten

Der Gegenvorschlag des Staatsrats bringt insbesondere für die Notfallversorgung einen echten Mehrwert und schafft zusätzliche Sicherheit für die Bevölkerung. Er klärt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung und ermöglicht einen raschen Zugang zu den geeigneten Stellen je nach Situation, wobei unnötige Fahrten vermieden werden.

Die Neuerungen werden dem Ziel des Staatsrats gerecht, die Freiburger Bevölkerung gesundheitlich abzusichern und ihr einen schnellen Zugang zu Notfalldiensten und angemessenen Pflegeleistungen auf dem gesamten Kantonsgebiet zu gewährleisten. Das Projekt ist sowohl aus personeller und organisatorischer Sicht, als auch im Hinblick auf die Gesundheitskosten realistisch und umsetzbar.

Zur Erinnerung: Der Gegenvorschlag gründet auf eingehenden Überlegungen einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Direktion für Gesundheit und Soziales, bei denen eine breite und pragmatische Vision verfolgt wurde; unterstützt wurde die Arbeitsgruppe dabei von einer vom Grossen Rat ernannten, parlamentarischen Ad-hoc-Kommission und von einem externen Experten.

Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Kosten für den Gegenvorschlag werden auf rund 7,2 Millionen Franken geschätzt. Für die Umsetzung der Initiative müssten hingegen zwischen 35 und 40 Millionen Franken aufgewendet werden und die jährlichen Betriebskosten lägen zwischen 11 und 13 Millionen Franken – während gleichzeitig die Sicherheit der Freiburger Bevölkerung und die Versorgungsqualität auf dem Spiel stünden.

Starkes Spital im Zentrum eines modernen Gesundheitssystems

Die Freiburger Bevölkerung braucht ein starkes Kantonsspital mit einer klaren Positionierung zwischen den beiden Universitätsspitälern Bern und Lausanne, damit es eine schnelle, effektive, effiziente und hochwertige Versorgung gewährleisten kann.

Das HFR steht vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere aufgrund einer sehr besorgniserregenden finanziellen Situation des Schweizer Spitalsystems. Mit der Umsetzung seiner Strategie 2030 erlebt es derzeit den grössten Wandel in seiner Geschichte. Diese Strategie zielt darauf ab, eine erstklassige, patientennahe Versorgung zu garantieren. Sie basiert auf einem topmodern ausgestatteten Spitalzentrum, das in der Lage ist, schwere Fälle zu behandeln, sowie Gesundheitszentren in den Regionen.

Das HFR spielt eine zentrale Rolle in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitspolitik des Kantons, unter anderem in der Ausbildung. Angesichts des chronischen Liquiditätsmangels, der seit mehreren Jahren defizitären Rechnungen und nach einer eingehenden Analyse hat der Staatsrat beschlossen, dem Grossen Rat ein Dekret zu unterbreiten.

Zur Erinnerung: Die letzte vom Staatsrat geforderte Analyse in Bezug auf Operational Excellence ergab Verbesserungspotenzial auf strategischer, organisatorischer und operativer Ebene. So arbeitet das HFR an Massnahmen für die Optimierung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer, die Senkung der Kosten pro Leistung sowie die verbesserte Effizienz des Personals und des Skill- und Grade-Mixes. Das Marktpotenzial muss besser ausgeschöpft werden, insbesondere durch ein besseres Zuweisermanagement.

Dekret: Investitionen für eine integrierte Versorgung

Das Dekret betrifft einerseits eine Bürgschaft für die Investitionen 2024–2026 und andererseits ein Darlehen zur Finanzierung der Planungskosten für den Bau eines neuen Spitalgebäudes.

Konkret bürgt der Staat für eine Anleihe von rund 105 Millionen Franken und gewährt ein Darlehen von 70 Millionen Franken.

Der Staatsrat bekundet damit seine volle Unterstützung für das HFR und macht zum ersten Mal von den Gesetzesbestimmungen Gebrauch, die der Grosse Rat 2022 eingeführt hatte und die es dem Staat erlauben, Investitionen öffentlicher Spitäler finanziell zu unterstützen.

Kurzfristig und parallel zu den Verbesserungsmassnahmen, die derzeit geprüft werden, benötigt das HFR eine Unterstützung, um die laufenden Investitionen 2024–2026 für den täglichen Betrieb und die Kontinuität seiner Aufgaben zu finanzieren. Weiter muss das HFR in die Zukunft blicken, wobei der Fokus seiner Strategie 2030 auf dem Bau eines neuen Spitals und der Einrichtung von Gesundheitszentren in den Regionen liegt. Es wird daher komplexe Analysen für den Bau des neuen Spitals mit entsprechenden Planungskosten durchführen müssen.

Das Dekret ist ein erster Schritt in Richtung Bilanzsanierung.

Planung
Vergrössern Planung © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Planung

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  • Dekret über eine Bürgschaft und ein Darlehen für das freiburger spital (PDF, 97.71k)
  • Botschaft / Dekret über eine Finanzhilfe für das freiburger spital; Entwurf (PDF, 97.71k)
  • Botschaft / Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» (Volksabstimmung) (PDF, 297.39k)
  • Dekret über die Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» (Volksabstimmung) (PDF, 126.56k)
Hauptbild
Medienkonferenz vom 20.11.2023: Gegenvorschlag Spitalnotaufnahmen und HFR Dekret
Medienkonferenz vom 20.11.2023: Gegenvorschlag Spitalnotaufnahmen und HFR Dekret © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 24.11.2024 - 05h42

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