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  • Finanzielle Unterstützung für Projekte, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern

Finanzielle Unterstützung für Projekte, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern

  • Medienmitteilung

Im Rahmen der Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderung unterstützt der Staat Freiburg den Start von Projekten aus den Bereichen Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten finanziell, wenn diese die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziele haben. Entsprechende Anträge können bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

Veröffentlicht am 14. Juni 2021 - 10h12

Ziel der neuen Politik ist es, die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Inklusion in die Gesellschaft zu fördern. Die Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen sichtbar gemacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Staatsrat in seinem Massnahmenplan 2018-2022 vor, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit Fr. 80'000.- zu unterstützen. Eine Jury von sieben Personen, in welcher Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten sind, entscheidet, welche Projekte unterstützt werden.

Diese finanzielle Hilfe können Gemeinden, Sportvereine, PfadfinderInnen, Quartiervereine, Chöre, Theatergruppen und im Kanton ansässige Personengruppen in Anspruch nehmen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, welche es Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, sich zu begegnen, etwas gemeinsam auf die Beine zu stellen und von der gegenseitigen Hilfe und dem Austausch zu profitieren. Im Rahmen der Projekte ist es auch möglich, angepasste Informations- und Kommunikationsmittel zu finanzieren.

Interessierte Personen und Vereine sind aufgerufen, einen Projektantrag an das Sozialvorsorgeamt, Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, zu senden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft bis zum 30. September 2021. Sie finden alle Informationen, Unterlagen und Formulare auf der Internetseite des Sozialvorsorgeamtes.

Politik für Menschen mit Behinderungen

Diese Politik verfolgt drei Ziele:

  1. Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Kompetenzen geschätzt.
  2. Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
  3. Menschen mit Behinderungen leben in einer inklusiven Gesellschaft.

Die Interventionsbereiche, um diese Politik umzusetzen sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Kommunikation und Information.

Finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte
Hauptbild
Rosalina Aleixo, Elefant - Verein CREAHM
Rosalina Aleixo, Elefant - Verein CREAHM © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 14.06.2021 - 15h43

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