Tipps zur Vorbeugung von Zeckenstichen
Aufgrund des Klimawandels können durch Zecken übertragene Krankheiten das ganze Jahr über auftreten. Die risikoreichste Zeit beginnt in der Regel im März und endet im November. Der bevorzugte Lebensraum von Zecken sind mittelgradig feuchte Stellen. Oft denkt man dabei ans Unterholz oder an ländliche Gebiete, man findet die Zecke aber auch in städtischen Grünräumen oder Privatgärten und in einer Höhe von bis zu 2000 m ü. M. Mit Ausnahme des Kantons Tessin gilt die gesamte Schweiz als Risikogebiet. Seit 2024 zählt auch der Kanton Genf zu den Risikogebieten.
Ein Expositionsrisiko besteht für Personen, die einem Beruf (Land-, Forstwirtschaft o. ä.) oder einer Freizeitaktivität im Freien nachgehen. Zur Vermeidung von Zeckenstichen empfiehlt es sich, ein Zeckenmittel anzuwenden und gut abschliessende Kleidung sowie geschlossene Schuhe zu tragen. Zudem sind Zecken auf heller Kleidung besser erkennbar. Wer die Socken über die Hosen stülpt, verhindert, dass Zecken unter die Kleidung gelangen. Es ist zudem empfehlenswert, den Kopf von Kindern zu bedecken, da sie aufgrund ihrer Grösse einem höheren Risiko ausgesetzt sind und auf den markierten Wegen zu bleiben.
Schnelles Entfernen einer Zecke verringert das Risiko einer Krankheitsübertragung
Zuhause sollten die Kleider und die Haut sowie die Kopfhaut untersucht werden, insbesondere bei Kindern und Tieren, die mit draussen waren. Wird die Zecke innert 48 Stunden entfernt, ist das Risiko einer Krankheitsübertragung gering. Zum Entfernen reicht eine Pinzette, eine Zeckenzange oder eine Zeckenkarte. Die Zecke sollte so nah wie möglich an der Haut ergriffen und mit einem Ruck herausgezogen werden. Bleibt ein Teil der Zecke in der Haut stecken, ist das nicht so schlimm, da er von selbst abfällt. Die Einstichstelle sollte erst nach dem Entfernen der Zecke desinfiziert werden, nicht vorher.
Borreliose und FSME
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und FSME von Bedeutung. Krankheiten wie die Tularämie sind hierzulande seltener.
Borreliose (Lyme-Krankheit) ist eine Infektion, die durch Bakterien verursacht wird. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich 10 000 Personen an Borreliose erkranken. Im Falle einer Infektion können z. B. die Haut, die Gelenke, das Nervensystem oder das Herz befallen sein. Erstes Symptom der Erkrankung kann eine örtliche Rötung an der Einstichstelle sein, deshalb wird auch empfohlen, die Einstichstelle noch einen Monat lang auf örtliche Rötungen zu überprüfen. Tritt eine solche Rötung auf, ist eine Arztkonsultation angezeigt. Borreliose kann durch die Gabe von Antibiotika behandelt werden. Unerkannt oder ungenügend behandelt kann die Krankheit zu bleibenden Behinderungen führen. Gegen Borreliose gibt es keine Impfung; Vorbeugung ist der einzige Schutz
FSME, oder Frühsommer-Meningoenzephalitis, wird durch das gleichnamige Virus hervorgerufen. Die Infektion bleibt häufig unbemerkt und die Erkrankung verläuft typischerweise in zwei Phasen: einer ersten mit grippalen Symptomen und einer zweiten mit neurologischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Lichtscheue, Schwindel, Konzentrations- und Gehstörungen. In seltenen Fällen können Lähmungen der Arme, Beine oder Gesichtsnerven auftreten und zu bleibenden Behinderungen führen. In zirka 1 % der Fälle mit neurologischen Symptomen führt die Krankheit zum Tod.
2024 wurden in der Schweiz 467 FSME-Fälle gemeldet, 17 im Kanton Freiburg.
Eine Impfung schützt vor FSME
Für FSME gibt es zwar keine Behandlung, durch eine Impfung kann man sich jedoch wirksam schützen. Eine Impfung ist für alle Personen empfohlen, die sich dauerhaft oder vorübergehend in einem Risikogebiet aufhalten (ganze Schweiz mit Ausnahme des Kantons Tessin) und im Beruf oder in der Freizeit einem Zeckenrisiko ausgesetzt sind. Eine FSME-Impfung wird im Allgemeinen ab dem Alter von drei Jahren empfohlen. Die Kosten werden von den Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen (vorbehaltlich der Franchise oder des Selbstbehalts). Durchführen lassen kann man die Impfung bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt. Gesunde Personen ab 16 Jahren können sich in den meisten Apotheken des Kantons Freiburg impfen lassen (s. Liste der Apotheken im Kanton Freiburg, in denen man sich impfen lassen kann).