Der Entwurf des Spitalplanungsberichts 2026 basiert auf einer statistischen Prognose des Bedarfs der Freiburger Bevölkerung und berücksichtigt die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) der letzten Jahre wurden neue Anforderungen bezüglich Qualität, Zuweisung von Aufträgen nach Standort und Stärkung der interkantonalen Koordination eingeführt. Im Hinblick auf diese interkantonale Koordination wurden die Kantone Waadt, Bern, Neuenburg, Wallis und Genf sowie der Kanton Jura, der nicht direkt betroffen ist, konsultiert, was auch dem kürzlich bekundeten Willen des Bundes entspricht. Die Planung wurde – wie bereits die letzte – für die Akutpflege leistungsorientiert und nicht kapazitätsbezogen vorgenommen.
Als Grundlage für die neue Planung wurde der Bedarf in zwei Etappen analysiert, dies mit dem Ziel, möglichst aktuelle Daten zu erhalten und die Ausschreibung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Planung umfasst Prognosen bis 2035, wobei die Anfang 2025 erstellten Bevölkerungsprognosen ebenfalls in die Planung miteinflossen. Die Spitalliste für Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie, die in die Vernehmlassung gegeben wird, wurde nach Analyse der im Rahmen der Ausschreibung im Jahr 2025 eingereichten Unterlagen erstellt.
Unzureichendes Angebot
Für bestimmte Leistungsgruppen mit einem Unterangebot greift der Staatsrat auf Einrichtungen zurück, die sich nicht beworben haben, aber auf der Spitalliste eines Nachbarkantons aufgeführt sind. Dies gilt insbesondere für das Inselspital (BE) im Bereich Akutversorgung und für die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Überangebot
Unter den Bewerbungen befinden sich auch Projekte zur Gründung von Einrichtungen im stationären Bereich. So führt das Projekt Clinique La Berra, das sich insbesondere für ophthalmologische und orthopädische Leistungen beworben hat, zu einem Überangebot an diesen Leistungen. Daher wurde es in der zur Vernehmlassung vorgelegten Liste nicht berücksichtigt.
Im Bereich Rehabilitation haben sich die Kliniken Renaissance und Gruyère für die psychosomatische Rehabilitation beworben. Da dieser Bedarf ebenfalls weitgehend gedeckt ist, erhalten diese beiden Kliniken keinen Leistungsauftrag des Kantons.
Die Nichtberücksichtigung dieser Angebote zeugt vom Willen des Kantons, die Gesundheitskosten einzudämmen.
Sonderfall HIB
Dem HIB Payerne wurden dieselben Leistungsgruppen zugewiesen, die in der KVG-Liste des Kantons Waadt aufgeführt sind, um die Anforderungen der interkantonalen Vereinbarung Waadt-Freiburg über das HIB zu erfüllen. Der Kanton Freiburg hat sich überdies der Position des Kantons Waadt angeschlossen, dem HIB Estavayer aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keinen Auftrag im Bereich Akutgeriatrie zu erteilen.
Inkrafttreten möglicherweise noch im Jahr 2026
Die Vernehmlassung für den vorliegenden Berichtsentwurf dauert drei Monate. Dann muss der finale Bericht der Kommission für Gesundheitsplanung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Anschließend wird er dem Grossen Rat zur Stellungnahme vorgelegt und dann vom Staatsrat formell verabschiedet. Spitäler und Versicherer haben dann 30 Tage Zeit, um beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Spitalliste einzulegen. Grundsätzlich sollte die neue Spitalplanung im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
Documents liés
- Bericht (Vernehmlassung) - Spitalplanung 2026 PDF, 2.71MB
- Korrespondenz - Vernehmlassung zum Entwurf des Berichts zur Spitalplanung 2026 PDF, 188.7k
- Formular Stellungnahme - Vernehmlassung zum Entwurf des Berichts zur Spitalplanung 2026 DOCX, 94.93k
- Liste der Vernehmlassungsadressaten - Vernehmlassung zum Bericht zur Spitalplanung 2026 PDF, 348.95k