Der Staatsrat ist sich der hohen Belastung bewusst, welche die Krankenversicherungsprämien für die Budgets der Haushalte darstellen. Er möchte der Freiburger Bevölkerung deshalb eine Lösung bieten, die über den in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Beitrag hinausgeht.
Am 18. März 2026 wurde der vom Staatsrat an seiner Sitzung vom 10. März 2026 genehmigte Gegenvorschlag zur kantonalen Initiative «Für bezahlbare Krankenkassenprämien» in die Vernehmlassung geschickt. Insgesamt stiess er auf keine nennenswerte Kritik, und das gewählte Modell wurde sogar weitgehend unterstützt. Auch die Begriffe Prämie und verfügbares Einkommen fanden bei der Mehrheit der Teilnehmenden Zustimmung.
Die Vorlage wurde redaktionell überarbeitet, um die Lesbarkeit zu verbessern und gewisse Elemente, die einer näheren Erläuterung bedurften, genauer auszuführen. Die Ausnahmen und die entsprechenden Voraussetzungen werden im Gesetz festgelegt. Die konkreten Modalitäten ihrer Umsetzung bestimmt hingegen der Staatsrat.
Soziales Ziel von 10,5 %
Zur Erinnerung: Der Gegenvorschlag des Staatsrats berücksichtigt die finanzielle Lage des Staates und legt die maximale Prämienbelastung auf 10,5 % des Budgets der Haushalte fest. Daraus ergeben sich für den Staat im Jahr 2028 Mehrausgaben von schätzungsweise 8 Millionen Franken zum geschätzten kantonalen Mindestbetrag gemäss Bundesgesetz. Der gesamte kantonale Beitrag zur Prämienverbilligung würde sich somit auf 155 Millionen Franken belaufen – 37 Millionen Franken mehr als beim derzeitigen Modell (29 Millionen Franken aus dem Gegenvorschlag des Bundes plus 8 Millionen Franken aus dem indirekten Gegenvorschlag des Staatsrats).
| Jahr | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 |
| Geschätzter kantonaler Mindestbeitrag gemäss Bundesgesetz | 147 | 160 | 169 | 178 | 188 |
| *Zusätzliche Beträge des kantonalen Gegenvorschlags zu 10,5 % | 8 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Total | 155 | 164 | 173 | 182 | 192 |
*Es ist zu beachten, dass für das Finanzreferendum die zusätzlichen für den Gegenvorschlag veranschlagten Beträge für die ersten fünf Jahre massgeblich sind.
Das neue Modell stützt sich nicht mehr auf das massgebende Einkommen, sondern auf die jährlich vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Prämie (mittlere Prämie a priori), welche die reale Entwicklung besser berücksichtigt. Die Verteilung des Beitrags ist ausgewogener, wodurch weitere Familien oder Alleinstehende Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten könnten. Eine Minderheit der Versicherten könnte von einer geringeren Prämienverbilligung betroffen sein, was sich jedoch durch die Wahl eines anderen Krankenversicherungsmodells ausgleichen liesse.
So könnten Schätzungen zufolge 116 000 Personen Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten, das sind 21 000 mehr als im Jahr 2025. Darüber hinaus kann die gewährte Verbilligung die bisher geltende Obergrenze von 65 % der Standardprämie überschreiten.
Eine Abstimmung könnte in der ersten Hälfte des Jahres 2027 stattfinden. Das Inkrafttreten des Gegenvorschlags des Staatsrats ist für 2028 nach Ablauf der Übergangsfrist für den kantonalen Mindestbeitrag vorgesehen. Der Gegenvorschlag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
Hintergrund
Die eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für Krankenkassenprämien» der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz kam am 25. Februar 2020 zustande. Das Schweizer Volk hat die Volksinitiative an der Urne verworfen; der indirekte Gegenvorschlag wird derzeit umgesetzt.
Parallel zur eidgenössischen Initiative reichte die Sozialdemokratische Partei Freiburg die kantonale Volksinitiative «Für bezahlbare Prämien» ein, die am 4. Februar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Angesichts der Entwicklungen auf Bundesebene wurde eine Fristverlängerung für die Behandlung der kantonalen Initiative beantragt, um das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung und dessen Auswirkungen abzuwarten.