Einleitung
Die Ausübung der Prostitution ist im Kanton Freiburg für volljährige Personen legal, sofern sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen, die zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt. Dasselbe gilt für Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Staaten .
Um eine gültige Arbeitsbewilligung zu erhalten, ist eine Anmeldung über den Online-Schalter Easygov erforderlich (Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten bis zu 90 Tagen).Bei einer Ablehnung der Bewilligung wenden Sie sich bitte an das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg (semo@fr.ch / +41 26 305 24 86).
Das Gesetz und die Verordnung über die Ausübung der Prostitution regeln die gesetzlichen Grundlagen. Diese definieren den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Sexarbeit sowie die Bewilligungen für die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch Dritte, die der Ausübung der Prostitution dienen.
Anmeldung als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter
Um im Kanton Freiburg legal als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter zu arbeiten, müssen Sie sich bei der Polizei anmelden und einen Termin vereinbaren.
Am Tag des Termins: Bitte melden Sie sich beim Sekretariat der Kriminalpolizei am Place Notre-Dame 2, 1700 Freiburg.
Nicht vergessen:
- Gültiger Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte)
- Gültige Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung oder gültige Meldung für kurzfristige Erwerbstätigkeit (90 Tage)
Menschenhandel – sexuelle Ausbeutung
„Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt.Nichts weniger als moderne Sklaverei: Menschen werden unter Zwang in der Prostitution, als Arbeitskraft oder in der Bettelei ausgebeutet. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn jemand durch Gewalt, Täuschung, Drohung oder Nötigung angeworben, vermittelt und ausgebeutet wird.“ (Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol – Menschenhandel )
Sind Sie Opfer von Menschenhandel oder wissen von einer betroffenen Person? Holen Sie sich sofort Hilfe oder melden Sie den Fall:
Frauenhaus FreiburgBeratungsstelle für Opferhilfe (OHG)Website +41 26 322 22 02 / info@sf-lavi.ch
GrisélidisPrävention und Gesundheitsförderung für SexarbeitendeWebsite Boulevard de Pérolles 30, 1700 Freiburg+41 26 321 49 45 / griselidis@frisante.ch
ACT212Beratungs-und Schulungszentrum Menschenhandel und sexuelle AusbeutungWebsite +41 76 261 51 28 / info@act212.ch
In Notfällen rufen Sie die Polizei unter 117 an!
Kontakt
Kantonspolizei Freiburg KriminalpolizeiBrigade Sittlichkeit / MisshandlungenProstitutionsgruppePlace Notre-Dame 21700 Fribourg
Montag bis Freitag : 8h -11h30 / 13h30 - 16h30
+41 26 305 85 00