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Der behandelnde Arzt oder die Spitalärztin haben ihre Patientinnen und Patienten über die möglichen finanziellen Auswirkungen eines ausserkantonalen Spitalaufenthalts zu informieren.
Je nach dem muss der beantragende Arzt ein Formular ausfüllen und es dem Kantonsarztamt zustellen.
Die vom Kantonsarztamt (KAA) bearbeitete Kostengutsprache wird erteilt, wenn für die ausserkantonale Behandlung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder wenn es sich um einen Notfall handelt.
Informationsbroschüre : in welchem Fall eine Kostengutsprache beantragen?
Kostengutspracheformular und Spitalliste
Adresse
Kantonsarztamt
Rte de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne
Telefonische Auskünfte
Mo-Fr 8-11.30 Uhr
Tel 026 305 79 97