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  • Ausserkantonaler Spitalaufenthalt

Ausserkantonaler Spitalaufenthalt

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Seit dem 1. Januar 2012 profitieren alle Patientinnen und Patienten in der ganzen Schweiz von der «freien Spitalwahl». Diese ist jedoch nicht so leicht anzuwenden; um nicht von unvorhergesehenen Zusatzkosten überrascht zu werden, sind verschiedene Einschränkungen zu beachten.

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Ärzte
Ärzte © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Informationen für Ärzte

Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Häufig gestellte Fragen FAQ


Informieren Sie sich, bevor Sie sich in einem Spital ausserhalb des Kantons behandeln lassen!


Ausserkantonaler Spitalaufenthalt: Möglichkeiten und Kostenübernahme

Spital für die betreffende Leistung auf Spitalliste des Kantons Freiburg:

Keine Kosten für Patient/in1. Der Kanton und die Grundversicherung übernehmen die gesamten Kosten.


Spital für die betreffende Leistung auf Spitalliste des Kantons, in dem es sich befindet:

  • Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
  • Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.

Spital für die betreffende Leistung nicht auf Spitalliste des Kantons, in dem es sich befindet:

  • Kostengutsprache vom KAA genehmigt (nur bei Notfall ausserhalb des Kantons, der Versorgung im nächstgelegenen Spital bedarf): Keine Kosten für Patient/in1. 
  • Kostengutsprache vom KAA abgelehnt: Gesamtkosten zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.

Dringliches Gesundheitsproblem: erste Symptome sind am Wohnort oder im Wohnkanton der Patientin/des Patienten aufgetreten:

  • Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
  • Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.

Dringliches Gesundheitsproblem; die ersten Symptome sind ausserhalb des Kantons aufgetreten:

  • Kostengutsprache vom KAA genehmigt: Keine Kosten für Patient/in1
  • Kostengutsprache vom KAA begrenzt: Tarifunterschied zulasten der Patientin/des Patienten oder ggf. zulasten der Zusatzversicherung.

1 Ausser Kostenbeteiligung nach KVG und Franchisen.


KOSTENGUTSPRACHE

Kostengutsprache für ausserkantonale Behandlungen (DOCX, 56.76k)

Kontakt

Montag-Freitag 08:00-11:30

Email: Hospex.smc@secu.fr.ch

T +41 26 305 79 97

  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
  • Gesundheitsberufe: Informationen des Kantonsarztes
  • Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens: Bewilligungen, Aufsicht und Qualität
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene: Informationen für Partnerinnen und Partner

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Herausgegeben von Kantonsarztamt

Letzte Änderung: 14.02.2025

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