Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein Rauchverbot in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen vor.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt dieses Verbot auch für das Rauchen von Tabakerhitzern sowie für den Konsum von elektronischen Zigaretten.
Einzelarbeitsplätze und private Haushalte sind vom Verbot nicht betroffen.
Für weitere Informationen: Umsetzung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte .
Auf kantonaler Ebene legt eine Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen die im Kanton geltenden Regeln fest – ergänzend zum Bundesrecht.Sie regelt insbesondere die Sonderbestimmungen für Raucherräume sowie für Einrichtungen, die dem dauernden Verbleib oder einem längeren Aufenthalt dienen (z. B. Hotelzimmer, Zimmer in Pflegeeinrichtungen, Strafanstalten).
Was den Passivrauch im häuslichen Umfeld betrifft, ist eine positive Entwicklung zu beobachten: 72 % der Raucherinnen und Raucher, die mit anderen Personen zusammenleben, rauchen nie in ihrer Wohnung.
Dennoch geben 14 % der Nichtraucherinnen und Nichtraucher an, weiterhin Tabakrauch in ihrem Wohnumfeld ausgesetzt zu sein.
Kinder bleiben besonders gefährdet:
- 32 % der rauchenden Personen mit einem Kind unter 6 Jahren rauchen (regelmäßig oder gelegentlich) in ihrer Wohnung.
- Bei den Raucherinnen und Rauchern mit einem Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren liegt dieser Anteil bei 28 %.
Rauchfreie Umgebungen: Anforderungen und Zuständigkeiten
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Laut Bundesgesetz vom 1. Mai 2010 müssen alle geschlossenen Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein. Als Arbeitsplatz gelten alle Orte innerhalb oder ausserhalb eines Betriebes, an denen sich ein Arbeitnehmender zur Ausführung der ihm zugewiesenen Arbeit aufhalten muss. Als "Arbeitsplatz mehrerer Personen" gelten alle Büros, die von mehreren Personen - gleichzeitig oder nicht - dauernd oder vorübergehend genutzt werden. Gemeinsam genutzte Räume wie Sitzungszimmer, Cafeteria, Gänge usw. gelten ebenfalls als Arbeitsplatz für mehrere Personen.
Falls vom Firmenreglement erlaubt, ist es möglich, an einem Arbeitsplatz in einem geschlossenen und für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum zu rauchen - vorausgesetzt der Arbeitsplatz wird nur von einer einzigen Person benutzt.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Raucherräume (Fumoirs) einzurichten, wenn diese nicht als Arbeitsplatz benutzt werden. Wie bei den Einzelbüros, in denen geraucht wird, ist der Arbeitgeber auch bei den Raucherräumen verantwortlich, dass kein Rauch in die rauchfreien Räume gelangt (z. B. mit einer ausreichenden Lüftung).
Im Unterschied zu den Restaurations- und Hotelbetrieben darf im Raucherraum eines Unternehmens niemand beschäftigt werden. Zudem darf der Raucherraum nicht als alleiniger Pausenraum dienen.
Fragen ? Wenden Sie sich an Arbeitsinspektorat.
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Der Staatsrat hat abweichende Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Rauchverbot erlassen, insbesondere für Einrichtungen, die dem dauernden Verbleib oder einem längeren Aufenthalt dienen. Für Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Altersheime und Sondereinrichtungen) wurden entsprechende Anwendungsbestimmungen verfasst.Somit können die Direktionen dieser Einrichtungen das Rauchen in Raucherzimmern erlauben, wobei natürlich die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch das Personal bestmöglich vor dem Passivrauch geschützt werden müssen.
Gesundheit des Personals
Die Direktion kann ihre Angestellten nicht dazu zwingen, in einem Raucherzimmer zu arbeiten. Vor allem Minderjährige müssen vor dem Passivrauchen geschützt werden.
Es können jedoch spezielle Raucherzimmer eingerichtet werden, damit Bewohnerinnen oder Bewohner, die sich nicht mehr oder zumindest nicht mehr problemlos fortbewegen können, die Möglichkeit haben, zu rauchen. Es gibt verschiedene Arten von Raucherzimmern:
Raucher-EinzelzimmerEinzelzimmer können zum Raucherzimmer dekretiert werden:
- wenn sie, namentlich in Bezug auf die Sicherheit, keine besonderen Risiken darstellen;
- wenn all ihre Bewohnerinnen und Bewohnner rauchen;
- wenn sie weit genug von den anderen Zimmern entfernt sind und die Luft der benachbarten Räumlichkeiten nicht verunreinigen.
Raucher-GemeinschaftszimmerKönnen keine Raucherzimmer eingerichtet werden und ist auch das Rauchen auf Terrasse und Balkon nicht möglich, so kann die Direktion ein Gemeinschaftszimmer einrichten, in dem geraucht werden darf. Diese Ausnahmelösung kann aber nur umgesetzt werden:
- wenn andere Lösungen nicht möglich sind, da diese zu grossen Organisations- oder Sicherheitsproblemen führen würden;
- wenn aufgrund der Autonomie der untergebrachten Personen die Anwendung anderer Lüsungen schwierig oder gar unmöglich ist;
- wenn das Zimmer ausschliesslich von einer bestimmten Gruppe Bewohnerinnen oder Bewohner benutzt wird und nicht vom Personal oder von Gästen;
- wenn das Zimmer mit einer Lüftungsanlage oder mit einem Fenster versehen ist;
- wenn aufgrund der Lage und der Belüftung bzw. Lüftung des Zimmers der Rauch die Luft der benachbarten Räume nicht verunreinigen kann;
- wenn die Gesundheit des Personals geschützt wird. Dies bedeutet, dass das Personal nur in Notfällen in dieses Zimmer gehen muss. Ausserdem wird das Zimmer mindestens eine Stunde vor dem Eintreffen des Reinigungspersonals nicht mehr benutzt bzw. es wird gelüftet oder belüftet.
FumoirWenn die Direktion der Einrichtung den Besucherinnen und Besuchern oder einer allfällifen aussensthenden Kundschaft der Cafeteria eine Rauchmöglichkeit bieten möchte, ist immer noch die Einrichtung eines Fumoirs (Raucherraum) entsprechend den Kriterien der Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen möglich.
Meldung an Kontonsarztamt
Die Einrichtung eines Raucher-Gemeinschaftszimmer ist dem Kantonsarztamt (KAA) mitzuteilen. Dem KAA ist ferner auch die Konformitätsbescheinigung für die Einrichtung eines allfälligen Fumoirs zuzustellen.
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Was ist ein Raucherraum ?Ein Raucherraum (Fumoir) ist ein geschlossener Raum, der mit einer leistungsfähigen Lüftung ausgestattet ist, als solcher gekennzeichnet ist und sich nicht an einem Durchgangsort befindet. Ausserdem dürfen in diesem Raum keine Dienstleistungen erbracht werden. Seine Fläche darf nicht mehr als ein Drittel der öffentlich zugänglichen Betriebsfläche, höchstens aber 60 m2 betragen. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Raucherräumen untersagt.
Woran müssen Sie denken ?Für eine klare Information müssen sowohl das Rauchverbot als auch der Raucherraum für die Kundschaft gut sichtbar gekennzeichnet werden.Welche Normen gelten für die Belüftung? Bezugsnormen für die Belüftung sind die Norm SIA 382/1 sowie die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Energiebereich. Die Raucherräume müssen ferner in ständigem deutlichem Unterdruck gehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass der Luftstrom in Richtung Rauminneres messbar sein muss. Dadurch werden die Raucherräume dicht abgeschlossen und der Rauch kann nicht in die Nachbarräume gelangen, sodass die Nichtraucher in den anderen Räumen nicht durch den Rauch gestört werden.
Braucht es für die Einrichtung eines Fumoirs eine Baubewilligung? Wenn nur eine Lüftungsanlage und eine automatische Tür eingerichtet werden, braucht es keine Baubewilligung, die Einrichtung muss jedoch den Anforderungen für den Brandschutz entsprechen. Wenn jedoch etwas gebaut werden muss (Trennwand oder mehr), dann ist eine Baubewilligung erforderlich, die - entsprechend den Arbeiten - entweder bei der Gemeinde oder beim Kanton beantragt werden muss.Welche Brandschutzmassnahmen sind zu treffen?Diese sind von Fall zu Fall verschieden; z. B. braucht es für die Einrichtung des Fumoirs eine Baubewilligung, so werden die Anforderungen für den Brandschutz in diesem Rahmen untersucht. Ein Fumoir darf bspw. die Notausgänge nicht versperren und muss mit einem Feuerlöscher und einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet sein. Die Türe muss sich nach aussen öffnen und darf im Brandfall nicht blockiert sein.
Darf ein Fumoir gelegentlich für etwas anderes verwendet werden (Speisesaal, Empfangsraum usw.), wenn das Rauchen dabei untersagt wird?Nein, ein Fumoir ist ein Fumoir.
Wenn die Betreiberin oder der Betreiber mehrere Patente hat, darf dann ein gemeinsames, grösseres Fumoir eingerichtet werden?Grundsätzlich wird die Beschränkung für jeden Betrieb mit Patent einzeln berechnet. Je nach Situation ist die Einrichtung eines gemeinsamen Fumoirs möglich; dieses darf jedoch die Höchstfläche von 60m2 nicht überschreiten. In diesem Fall ist das Amt für Gewerbepolizei zuständig.
Darf im Fumoir konsumiert werden?Bedienung ist im Fumoir verboten, es darf jedoch ein Getränkeautomat installiert werden.
Darf die Betreiberin/der Betreiber eines Café-Restaurants in einem Fumoir bedienen? Nein, in den Fumoirs dürfen keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt werden und folglich auch keine Dienstleistungen erbracht werden.
Ist eine Kennzeichnung des Rauchverbotes bzw. des Fumoirs obligatorisch?Ja, die Kennzeichnung ist obligatorisch und muss gut sichtbar sein.VerantwortungDie Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung ist für die Konformität des Raucherraums verantwortlich. Bei der definitiven Inbetriebnahme des Raucherraumes muss sie der er der zuständigen Behörde eine Konformitätsbescheinigung aushändigen. Die Überwachung der Einhaltung des Rauchverbotes obliegt den verschiedenen zuständigen Dienststellen und Ämtern des Staates. Ferner sind auch die Gemeinden mit der Überwachung ihrer Gebäude betraut, namentlich der Schulen, Mehrzweckhallen, Jugendzentren oder Verwaltungsgebäude.
Frangen ? Wenden Sie sich an Amt für Gewerbepolizei.
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Darf auf den Terrassen der Gaststätten geraucht werden?Ja. Das Rauchverbot gilt nicht für die Terrassen der Gaststätten. Das Rauchverbot gilt nicht für die Terrassen der Gaststätten. Mit «Terrasse» ist ein offener Raum gemeint, der mit Storen und seitlichem Windschutz ausgestattet sein kann. Der Bau einer Terrasse geht über die Regelungen in Sachen Passivrauchen hinaus und unterliegt den geltenden Gemeindereglementen sowie anderen kantonalen Gesetzen.
Darf ein geschlossenes Zelt, ein Tipi, eine Jurte o. ä. auf der Terrasse oder einer anderen Fläche im Freien aufgestellt werden und darin geraucht werden?Nein. Es handelt sich dabei um einen geschlossenen Raum, in dem das Rauchen untersagt ist. Eine solche Installation darf auch nicht als Fumoir bezeichnet werden, denn eine angemessene Belüftung ist dort nicht möglich. Die Belüftung dient nämlich nicht nur dem Schutz der anderen Gäste, sondern auch dem des Putz- oder Abräumpersonals.Besteht die Möglichkeit, im Kanton Freiburg Terrassen auf öffentlichem Boden auch im Winter geöffnet zu lassen? Wenn ja, zu welchen Bedingungen?Die Öffnung von Terrassen auf öffentlichem Grund sowie ihre Einrichtung ist Sache der Gemeinden.
Wie sieht es mit Heizen im Freien aus?Heizpilze (Terrassenstrahler) und Heizungen im Freien sind verboten (art. 20 REn ).Das Oberamt kann ausnahmsweise Bewilligungen für spezifische Veranstaltungen erteilen.
Darf man in einem Wintergarten rauchen?Nein, ein Wintergarten ist ein geschlossener Raum. Ein Wintergarten darf allerdings zum Fumoir umfunktioniert werden, sofern alle entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.