• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Finanzdirektion
  • News
  • Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Vernehmlassung freigegeben

Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Vernehmlassung freigegeben

In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 hat der Staatsrat den Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (WEV) zur Vernehmlassung freigegeben. Gemäss Artikel 123 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG) wird dieser Entwurf somit bei den Direktionen, den Anstalten und den Personalverbänden in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. März 2024.

Veröffentlicht am 15. Dezember 2023 - 14h40

Dieser Verordnungsentwurf stellt eine Aktualisierung des aus dem Jahr 1992 stammenden Beschlusses an die aktuelle Praxis dar. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Elemente dieser Aktualisierung:

  • Neuer Name: Der bisherige «Beschluss über die Anstellung invalider Person» wird durch die neue «Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen» ersetzt; 
  • Präzisere Definition der Zielgruppe: Priorität für gesundheitlich angeschlagenes EFR-Personal; bei ausreichender finanzieller Verfügbarkeit können auch Personen finanziert werden, die eine berufliche Wiedereingliederung im EFR absolviert haben;
  • Erklärung des Verfahrens: Ankündigung (Antragsteller), Antrag auf Anstellungsprüfung an die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales (CESS) und Zusammenstellung des Dossiers, Finanzierungsentscheidung im SPO und Betreuung durch die CESS sind die beschriebenen Schritte;
  • Präzisierungen zum Anstellungsvertrag: Vertragserstellung, Dauer, Vergütung und Definition des Beschäftigungsgrades werden konkretisiert;
  • Zentralisierung des Kredits: Der Kredit wird in das ordentliche Budget aufgenommen und kann in allen staatlichen Verwaltungseinheiten verwendet werden.  

Documents liés

  • Vernehmlassung (PDF, 206.98k)
  • Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (PDF, 140.23k)
  • Kommentar zur Verordnung (PDF, 193.09k)
  • Vernehmlassungsadressaten (PDF, 225.71k)
Hauptbild
Réintégration de personnes atteintes dans leur santé
Réintégration de personnes atteintes dans leur santé © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Finanzressourcen
  • Geoinformationsressourcen
  • Personalressourcen
contenus associés

Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 04.12.2024 - 07h16

Teilen auf:
Zurück

Es wird keine Abstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals geben

Weiter

2024 Nominallohnerhöhung für die Freiburger Staatsangestellten um durchschnittlich 2,52%

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: