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  • Es wird keine Abstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals geben

Es wird keine Abstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals geben

  • Medienmitteilung

Die Finanzdirektion nimmt zur Kenntnis, dass die Bevölkerung nicht über die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals abstimmen wird. Die Personalverbände haben die Staatskanzlei nämlich darüber informiert, dass ihr Referendum nicht zustande gekommen ist.

Veröffentlicht am 21. Dezember 2023 - 11h52

Nach der Ankündigung, ein Referendum gegen die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals zu ergreifen, hatten die Personalverbände bis heute, 21. Dezember 2023 Zeit, um die erforderliche Anzahl Unterschriften bei der Staatskanzlei einzureichen. Sie haben nun bekanntgegeben, dass sie dies nicht geschafft haben und das Referendum folglich nicht zustande gekommen ist.

Der Staatsrat wird das Datum des Inkrafttretens der Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals an seiner ersten Sitzung im Januar 2024 festlegen. Er wird alles daran setzen, den neuen Ernennungsmodus für die Arbeitnehmervertretenden zu organisieren, um in Zusammenarbeit mit den für die Verwaltung der Pensionskasse zuständigen Stellen die Parität im Verwaltungsrat der Pensionskasse wiederherzustellen.

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FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Letzte Änderung: 22.12.2024 - 05h42

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