Wasserkraftanlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fliessgewässer und die aquatische Fauna. Bis 2030 müssen Anlagen, welche die natürliche Dynamik des Geschiebehaushalts beeinträchtigen, künstliche Schwankungen der Abflussmenge eines Fliessgewässers verursachen (Schwall und Sunk) oder die Fischwanderung behindern, saniert werden.
Der Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird im Tätigkeitsbericht des Amtes für Umwelt präsentiert.
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Schwall und Sunk
Als Schwall/Sunk-Betrieb oder kurz Schwallbetrieb bezeichnet man mehr oder weniger regelmässige tägliche Abflussschwankungen, die durch den intermittierenden Betrieb von Wasserkraftwerken entstehen. Sie gründen auf einer nachfragebasierten Stromproduktion.
Ist die Nachfrage nach Strom hoch, werden grosse Wassermengen turbiniert und ins Gewässer zurückgegeben, was dort zu einem Abflussmaximum führt (Schwall). Bei geringerer Nachfrage - in der Nacht, an Wochenenden oder an Feiertagen - geht die turbinierte Wassermenge und damit auch der Abfluss im Rückgabegewässer auf ein Minimum zurück (Sunk). Die schwallbedingten Abflussschwankungen in Fliessgewässern werden hauptsächlich durch Speicherkraftwerke verursacht, die das Wasser in Speicherseen zurückhalten und konzentriert grosse Wassermengen turbinieren (z.B. Schiffenen, Rossens, Lessoc, Montsalvens).
Diese Funktionsweise der Wasserkraftwerke dient auch der Sicherstellung eines stabilen Stromversorgungsnetzes. Dieses weist die physikalische Besonderheit auf, keine Energie speichern zu können. Es muss immer so viel Leistung eingespiesen werden, wie gerade von den Konsumentinnen und Konsumenten benötigt wird.
Die hohen kurzfristigen und künstlichen Abflussschwankungen eines Fliessgewässers beeinträchtigen die einheimischen Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume wesentlich. Sie verändern die Menge, die Zusammensetzung und die Vielfalt der pflanzlichen und tierischen Lebensgemeinschaft nachteilig. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) verpflichtet die Inhaber von Wasserkraftwerken dazu, kurzfristige künstliche Abflussschwankungen (Schwall und Sunk), welche die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen, mit baulichen Massnahmen zu verhindern oder zu beseitigen.
Das GSchG legt eine Frist von 20 Jahren fest, die bis zum 31. Dezember 2030 läuft, um die bestehenden schwallerzeugenden Anlagen zu sanieren. Der Staat Freiburg hat in Anwendung des GSchG die erforderlichen Sanierungsmassnahmen geplant und die Fristen für deren Umsetzung festgelegt. Ende 2014 hat er seine Planung dem Bund vorgelegt und muss diesem alle vier Jahre einen Bericht über die umgesetzten Massnahmen vorlegen. Die Inhaber der betroffenen Anlagen müssen diese Sanierungsmassnahmen innerhalb der ihnen durch den kantonalen Entscheid vorgegebenen Frist umsetzen.
Im Kanton Freiburg verursachen die folgenden Wasserkraftwerke Schwall und Sunk und sind entsprechend zu sanieren: Lessoc, Hauterive, Oelberg, Schiffenen, Montsalvens.
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Geschiebe
Der Transport von Kies und Sand im Bachbett, auch Geschiebetrieb genannt, ist eine wichtige Charakteristik der Fliessgewässer. Das Geschiebematerial welches bei Hochwasser von flussaufwärts zugeführt wird ersetzt dasjenige welches durch Erosion weggetragen wird und stellt somit sicher, dass die Bachsohle und Kiesbänke regelmässig umgewälzt und erneuert werden. Der Geschiebehaushalt hat einen grossen Einfluss auf die Morphologie und die Dynamik eines Gewässers. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit der aquatischen Ökosysteme und der Flussauen, sowie für den Grundwasserhaushalt.
Eine durch Anlagen verursachte Veränderung des Geschiebehaushalts im Gewässer kann die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und ihre Lebensräume, den Grundwasserhaushalt und den Hochwasserschutz ernsthaft beeinträchtigen. Sie kann die Grösse, die Zusammensetzung und die Vielfalt der Biozönosen von Pflanzen und Tieren wesentlich verändern. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) schreibt deshalb vor, dass die Inhaber dieser Anlagen geeignete Massnahmen treffen müssen um solche wesentlichen Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Geschiebehaushalts zu verhindern oder zu beheben.
Das GSchG setzt eine Frist von 20 Jahren (bis zum 31. Dezember 2030), um die bestehenden Anlagen zu sanieren, die solche wesentliche Beeinträchtigungen verursachen.
Der Staat Freiburg hat in Anwendung des GSchG die erforderlichen Sanierungsmassnahmen geplant und die Fristen für deren Umsetzung festgelegt. Ende 2014 hat er seine Planung dem Bund vorgelegt und muss diesem alle vier Jahre einen Bericht über die umgesetzten Massnahmen vorlegen. Die Inhaber der betroffenen Anlagen müssen diese Sanierungsmassnahmen innerhalb der ihnen durch den kantonalen Entscheid vorgegebenen Frist umsetzen.
Im Kanton Freiburg beeinträchtigen folgende Anlagen den Geschiebehaushalt und müssen entsprechend saniert werden: Lessoc (Saane), Rossens (Saane), Maigrauge (Saane), Schiffenen (Saane), Montsalvens (Jaunbach), Fille-Dieu (Glane), Moulin Waeber (Glane), Moulin Chavannes-sous-Orsonnens (Glane), Moulin Dougoud (Broye), Moulin Tatraux (Tatrel).
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Fischwanderung
Staudämme von Wasserkraftwerken stellen für die aquatische Fauna in der Regel unüberwindbare Hindernisse dar. Sie führen somit zu einer Fragmentierung der aquatischen Lebensräume und der dort lebenden Populationen. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verpflichtet die Eigentümer von Wasserkraftwerken, Massnahmen zu ergreifen, um die durch die Nutzung der Wasserkraft verursachten ökologischen Beeinträchtigungen zu beheben. Wenn sie die Wanderung behindern, müssen die Hindernisse daher beseitigt oder so verändert werden, dass die Fische sie überwinden können. Der Staat Freiburg ist für die Planung, Anordnung und Überwachung der Wirksamkeit der Sanierungsmassnahmen zuständig.
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