Eine im Jahr 1999 durchgeführte Hochwasserrisikoanalyse ergab ein grosses Schutzdefizit für die Bauzone in der Stersmühle in Tentlingen. Die Schadenssumme bei einem 30-jährlichen Hochwasser wurde auf rund 3,7 Millionen Franken geschätzt.
Der Abschnitt Stersmühle der Ärgera ist im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung eingetragen. Deshalb sollen die geplanten Massnahmen nicht nur den Hochwasserschutz verbessern, sondern auch die natürliche Gewässerdynamik und die freie Fischwanderung wiederherstellen.
Die Gemeinde Tentlingen hat auf der Grundlage dieser Vorgabe ein Projekt ausgearbeitet, das von Staat und Bund genehmigt wurde. Die erste Etappe wurde 2015 durchgeführt und umfasste unter anderem den Bau von Dämmen auf beiden Seiten der Ärgera.
Die zweite Etappe, die nun ansteht, sieht den Ersatz der bestehenden Brücke durch eine neue mit einer Spannweite von 50 m vor, den Rückbau der Buhne unterhalb der Brücke und die Errichtung eines endgültigen Schutzdamms am rechten Ufer der Ärgera oberhalb der neuen Brücke. Die zweite Etappe ist gleichzeitig der Abschluss des Hochwasserschutzprojekts. Zudem wird damit die freie Fischwanderung wiederhergestellt und die Auendynamik deutlich verbessert.
Die Gesamtkosten der zweiten Etappe, für die ein Anspruch auf Kantonsbeiträge besteht, werden auf 4 128 264 Franken geschätzt. Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 beschlossen, gestützt auf das Gewässerreglement einen Kantonsbeitrag von 1 017 353 Franken an die Realisierung dieses Projekts zu gewähren, was zusammen mit dem Bundesbeitrag Subventionen von insgesamt 3 068 311 Franken ergibt.