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  • COVID-19: Ausweitung der Maskenpflicht und leistungsstärkeres Tracing-System in den öffentlichen Gaststätten

COVID-19: Ausweitung der Maskenpflicht und leistungsstärkeres Tracing-System in den öffentlichen Gaststätten

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat des Kantons Freiburg erhöht ab diesem Samstag die Anforderungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht: Neu gilt diese auch an geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten. Ausserdem verlangt er von den öffentlichen Gaststätten, in denen die Konsumation im Stehen erfolgt, sowie von Veranstaltungsorganisatorinnen und -organisatoren ein leistungsstarkes Tracing-System mittels QR-Code.

Veröffentlicht am 16. Oktober 2020 - 12h39

Gestern Donnerstag hat der Staatsrat in einer speziellen Corona-Sitzung von der beunruhigenden Entwicklung der epidemiologischen Lage im Kanton und in der Schweiz Kenntnis genommen und weitere Präventions- und Schutzmassnahmen beschlossen.

Maskenpflicht

Zunächst wird die Maskenpflicht erweitert. Fakten und Erfahrungen in Bezug auf das Tragen von Masken lassen auf die Wirksamkeit dieser Massnahme schliessen. Angesichts der äusserst beunruhigen Entwicklung der Lage hat der Staatsrat daher beschlossen, an allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten eine Maskenpflicht einzuführen, so z. B. in Museen, Bahnhöfen und Unterführungen, darin eingeschlossen Perrons, Bibliotheken, Kinos, Gemeinschaftsbereichen von Sporthallen oder Empfangshallen der öffentlichen Verwaltung (Schalter).

Gezieltes Tracing

In den letzten Wochen hat der Kantonsarzt mehrere Kollektivquarantänen verhängt. Dabei wurde klar, wie schwierig es ist, von den öffentlichen Gaststätten wie auch Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen hochwertige und hinreichend detaillierte Gästelisten zu erhalten, welche die Wirksamkeit des Tracing gewährleisten.

Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, öffentliche Gaststätten, in denen die Konsumation hauptsächlich oder teilweise im Stehen erfolgt (Diskotheken, Bars usw.), zur strikten Verwendung einer QR-Code-Lösung zu verpflichten, welche die Ein- und Austritte der Kundschaft inkl. Kontaktdaten wie Name, Vorname und Handynummer automatisch und fehlerlos erfasst. Diese Kontrolle setzt voraus, dass der betreffende Ort von allen Gästen über ein und denselben Kontrollpunkt betreten und verlassen wird. Nur so ist die Massnahme vollkommen wirksam. Mit dieser Lösung können Quarantänen gezielter angeordnet und die Anzahl Personen in Quarantäne gesenkt werden.

Die Nutzung eines solchen Systems wird auch den öffentlichen Gaststätten mit ausschliesslich sitzender Kundschaft empfohlen. Im Bewusstsein, dass die Situation für die Hotellerie- und Restaurationsbetriebe derzeit schwierig ist, hat der Staatsrat einen finanziellen Beitrag von bis zu 140 000 Franken vorgesehen, um die Betriebe zu einer möglichst umfassenden Nutzung eines solchen Systems anzuregen. Gemeinnützige Vereine und Sportclubs werden ebenfalls aufgefordert, für ihr Publikum eine ähnliche Lösung zu nutzen. Eine Lösung wurde eigens auf ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst und wird mit 10 000 Franken unterstützt.

Sollte sich die gesundheitliche Lage verschlechtern, können die genannten Massnahmen verstärkt werden.

Neue Organisation

Jüngst hat sich der Staatsrat eingehend mit strategischen Überlegungen befasst, um eine Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse zur langfristig koordinierten Bewältigung dieser Gesundheitskrise umzusetzen. Die neue Organisation kann bei Einrichtung eines neuen KFO COVID-19 rasch angepasst werden und beruht auf drei Pfeilern: Gesundheits-Taskforce, kantonale Koordinationsstelle sowie Konferenz der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre in einer Ad-hoc-Zusammensetzung (Organigramm in der Beilage).

Dokumente

  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (PDF, 99.3k)
  • Epidemiologische Übersicht und neue Organisation (PDF, 422.52k)

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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19

Letzte Änderung: 20.10.2020 - 10h28

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