Zweck
Unterstützung einer professionellen Künstlerin oder eines professionellen Künstlers für die Entwicklung eines künstlerisches Schaffensprojekt, das einen Aufenthalt in Paris rechtfertigt.
Voraussetzungen und Verfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben;
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen;
- ein künstlerisches Schaffensprojekt, das einen Aufenthalt in Paris rechtfertigt.
Die Vergabe des Ateliers erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- das Profil der Künstlerin oder des Künstlers (Ausbildung, Parcours);
- die Qualität des künstlerischen Projekts;
- der Nutzen eines Aufenthalts und der Bereitstellung eines Ateliers in Paris für die Realisierung des künstlerischen Projekts;
- die Bedeutung eines Aufenthalts in Paris für die künstlerische Weiterentwicklung der Kandidatin oder des Kandidaten;
- das Resultat des Projekts und dessen kulturelle Wirkung;
- die Qualität des Bewerbungsdossiers;
- die Übereinstimmung der Kandidatur mit den Förderzielen.
Die Bewerbungen werden von einer vom Amt für Kultur eingesetzten Fachjury geprüft.
Das Stipendium umfasst die Bereitstellung des Ateliers/Studios sowie eine finanzielle Unterstützung. Die übrigen Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des/der Stipendiaten/Stipendiatin.
Die oder der Begünstigte muss eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2025 eingegeben werden.