Damit Gesuche berücksichtigt werden können, müssen sie von einer anerkannten tertiären Institution eingereicht werden und von Interesse für die BKAD sein. Projekte, die den Unterricht stören oder einen aufdringlichen Charakter haben, werden abgelehnt. Alle Anträge müssen den diesbezüglichen Richtlinien der BKAD entsprechen.
Verfahren
Die Gesuche sind mindestens vier Schulwochen vor Projektbeginn schriftlich an das zuständige Amt zu richten. Zwischen Ende April und dem Schuljahresende dürfen keine Befragungen stattfinden.Die Anträge müssen auf einem sorgfältig geplanten Projekt beruhen. Das einzureichende Dossier umfasst das Antragsformular, den vorgesehenen Fragebogen sowie ein Projektraster.Der Entscheid des Amtes über die Erteilung einer Genehmigung ist endgültig. Die elterliche Zustimmung für minderjährige Teilnehmende an der Studie ist Gegenstand eines gesonderten Antrags.
Die Bewilligungsanfragen für die Durchführung einer Umfrage müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular beim zuständigen Amt eingereicht werden.
- Für die obligatorischen Schulen (Primarschule und Orientierungsschule) im französischsprachigen Kantonsteil von Freiburg:Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht - SEnOF
- Für die obligatorischen Schulen (Primarschule und Orientierungsschule) im deutschsprachigen Kantonsteil von Freiburg:Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht - DOA
- Für die Schulen der Sekundarstufe 2 (Kollegien, Gymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule):Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 - S2
- Für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Kantons Freiburg:Amt für Sonderpädagogik – SOA