Der Unterricht, egal in welcher Form er erteilt wird, muss es den Kindern ermöglichen, nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit die Ziele der für die öffentliche Schule geltenden Lehrpläne zu erreichen. Der Besuch einer Privatschule ist nur an eine Bedingung geknüpft: Die Privatschule muss von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD anerkannt sein.
Verfahren
Die Eltern melden ihr Kind bei einer Privatschule nach ihrer Wahl an. Sobald das Kind bei der Privatschule angemeldet ist, muss die Wohnortsgemeinde unverzüglich informiert werden (Anmeldebestätigung der Privatschule vorlegen). Diese Meldung muss jedes Jahr erneut gemacht werden.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass jedes Kind unterrichtet wird. Daher ist es wichtig zu belegen, dass das Kind eine von den Behörden anerkannte Schule besucht.
Kosten
Die Kosten der Privatschule (Schulgeld, Schülertransport) tragen die Eltern. Jede Privatschule kann die Höhe ihres Schulgelds frei festlegen. Der Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Unterrichts gilt nur für die öffentliche Schule.
Wechsel in die öffentliche Schule
Im 1. und im 2. Zyklus
Die Eltern benachrichtigen ihre Wohnortsgemeinde, wenn sie ihr Kind in die öffentliche Schule einschulen möchten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist das Kind der Klasse zu, die seinem Alter und Bildungsstand entspricht.
Im 3. Zyklus
Die Eltern benachrichtigen ihre Wohnortsgemeinde, wenn sie ihr Kind in die öffentliche Schule einschulen möchten. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler legen eine Prüfung ab (Evaluation), um zu bestimmen, welcher Klassentypus ihrem Alter und Bildungsstand entspricht. Die Zuweisung erfolgt durch den zuständigen Schuldirektor, die zuständige Schuldirektorin.
In den Mittelschulen
Schülerinnen und Schüler, die ein Privatinstitut besucht haben und sich um die Aufnahme in ein Kollegium, eine Fachmittelschule oder eine Handelsmittelschule des Kantons bewerben, müssen die Aufnahmeprüfung ablegen. Die Anmeldefrist endet am 15. Februar jedes Jahres. Weitere Informationen sind auf dieser Webseite verfügbar.
Liste der anerkannten Privatschulen
Alliance Pierres Vivantes - 1H - 11H
Route de Prez 15
1678 Siviriez
Alliance Pierres Vivantes (apv.org)
Tagesschule SESAM - 1H - 11H
St. Wolfgang 13
3186 Düdingen
Tagesschule Sesam (tagesschule-sesam.ch)
Ecole Privée Moléson - 1H - 8H
Avenue du Moléson 10
1700 Fribourg
École Privée Moléson de Fribourg (epmfr.ch)
Ecole Montessori Veveyse - 1H - 11H
Grand rue 38
1618 Châtel-St-Denis
Ecole Montessori Châtel-St-Denis - Fribourg (ecole-montessori.ch)
Privatschule Altavilla - 1H - 8H
Altavilla 49
3280 Murten
Altavilla Privatschule (altavilla-privatschule.ch)
Campus Heprolino - 1H - 11H
Bernstrasse 25
3280 Murten
Ecole St-Nicolas - 1H - 8H
Chemin de-Gottrau, 1
CH-1783 Pensier
Ecole privée Saint-Nicolas (saint-nicolas.ch)
Ecole Montessori Bulle - 1H - 8H
Chemin de Champ Francey 4
1630 Bulle
Ecole Montessori Bulle (montessoribulle.com)
Ecole ViraJe - 1H - 8H
Chemin de Chésalles 21B
1723 Marly
Ecole Universelle - 1H-2H
Chemin de la Cure 9
1653 Crésuz
École Universelle (ecoleuniverselle.ch)
Informationen über das Verfahren zur Eröffnung einer Privatschule im Kanton Freiburg finden Sie unter die Seite :
Eine Privatschule im Kanton Freiburg eröffnen