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  • Aufnahmebedingungen und -verfahren an den Mittelschulen / Gymnasium - Fachmittelschule - vollzeitliche Handelsmittelschule

Aufnahmebedingungen und -verfahren an den Mittelschulen / Gymnasium - Fachmittelschule - vollzeitliche Handelsmittelschule

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Diese Seite umfasst alle Informationen zu den Aufnahmebedingungen und zur Einschreibung an den Mittelschulen (S2). Es handelt sich um folgende Bildungsgänge: das Gymnasium, die Fachmitttelschule und die Vollzeitliche Handelsmittelschule. Hier finden Sie die entsprechenden Einschreibeformulare, Informationen für ausserkantonale Studierende, Aufnahmeprüfungsbeispiele sowie Informationen über die Kosten der Ausbildung. Ausserdem sind Links zur Zweisprachigkeit, zum Förderprogramm SKA, zu BYOD und zum Nachteilsausgleich aufgeführt.

Schnelle Links

  • Informationsabende
  • Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsgängen
  • Aufnahmebedingungen
  • Einschreibefrist
  • Anmeldeverfahren
  • Aufnahmeprüfung
  • Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland (Wohnort der Eltern in der Schweiz)
  • Aufnahme von Jugendlichen der Integrationsklasse der Gewerblichen und Industriellen Berufsfachschule (GIBS) an den Mittelschulen
  • Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten
  • Zweisprachige Ausbildung
  • Förder- und Unterstützungsmassnahmen
  • Nachteilsausgleich
  • BYOD (Bring your own device)
  • Ausbildungsbeiträge
  • Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2
  • Nähere Auskünfte
  • Dokumente

Informationsabende

Für sämtliche angebotenen Bildungsgänge (Gymnasium, Fachmittelschule, Vollzeitliche Handelsmittelschule) werden an den Orientierungsschulen und/oder an den Mittelschulen alljährlich Informationsveranstaltungen für die im Kanton Freiburg wohnhaften Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Kalender der Informationsabende in den Orientierungsschulen

Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsgängen

Link zu den Ausbildungsgängen

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahmebedingungen hängen vom Klassentypus ab, den die Schülerin oder der Schüler im letzten obligatorischen Schuljahr besucht hat.

Gymnasium

Aufgenommen werden:

  1. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Progymnasialklasse, die die Leistungsanforderungen ihres Klassentyps erfüllen.
  2. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Sekundarklasse: Die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch (Koeffizient 1), Mathematik (Koeffizient 1), Französisch und Englisch (Durchschnitt, Koeffizient 1), Natur und Technik, RZG Geographie und RZG Geschichte & Politik (Durchschnitt, Koeffizient 1) ergeben mindestens eine Summe von 20 Punkten und keine dieser vier Noten liegt unter 4.5.
  3. Schülerinnen und Schüler einer 10H-Progymnasialklasse: Die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch (Koeffizient 1), Mathematik (Koeffizient 1), Französisch und Englisch (Durchschnitt, Koeffizient 1), Natur und Technik, RZG Geographie und RZG Geschichte & Politik (Durchschnitt, Koeffizient 1) ergeben mindestens eine Summe von 22 Punkten und keine dieser Noten liegt unter 5.

Schülerinnen und Schüler einer Privatschule müssen eine Aufnahmeprüfung im März ablegen.

Vollzeit-Handelsmittelschule

Prüfungsfrei aufgenommen werden:

  1. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Progymnasialklasse, die die Leistungsanforderungen ihres Klassentyps erfüllen.
  2. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Sekundarklasse: Die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch (Koeffizient 1), Mathematik (Koeffizient 1), Französisch und Englisch (Durchschnitt, Koeffizient 1), Natur und Technik, RZG Geographie und RZG Geschichte & Politik (Durchschnitt, Koeffizient 1) ergeben mindestens eine Summe von 20 Punkten und keine dieser vier Noten liegt unter 4.5.

Nach erfolgreicher Prüfung im März werden aufgenommen:

  1. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Sekundarklasse, die nach dem ersten Semester die oben aufgeführten Kriterien nicht erfüllen, mit Ausnahme derjenigen, die die Leistungsanforderungen des Klassentyps nicht erreichen.
  2. Schülerinnen und Schüler einer Privatschule.

Die Aufnahmeprüfung in Form eines Wettbewerbs wird in folgenden Fächern abgelegt: Deutsch, Französisch, Mathematik und Englisch. Für die Aufnahme werden nur die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung berücksichtigt. Da die Praktikumsplätze beschränkt sind, werden die Schülerinnen und Schüler mit den besten Prüfungsresultaten aufgenommen. 

Fachmittelschule

Prüfungsfrei aufgenommen werden:

  1. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Progymnasialklasse, die die Leistungsanforderungen ihres Klassentyps erfüllen.
  2. Schülerinnen und Schüler einer 11H-Sekundarklasse: Die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch (Koeffizient 1), Mathematik (Koeffizient 1), Französisch und Englisch (Durchschnitt, Koeffizient 1), Natur und Technik, RZG Geographie und RZG Geschichte & Politik (Durchschnitt, Koeffizient 1) ergeben mindestens eine Summe von 19 Punkten und keine dieser vier Noten liegt unter 4.

Nach erfolgreicher Prüfung im März werden aufgenommen:

  1. Schülerinnen und Schüler, die nach dem ersten Semester die oben aufgeführten Kriterien nicht erfüllen, mit Ausnahme derjenigen, die die Leistungsanforderungen des Klassentyps nicht erreichen.
  2. Schülerinnen und Schüler einer Privatschule.

Die Aufnahmeprüfung wird in folgenden Fächern abgelegt: Deutsch, Französisch und Mathematik. Es wird ein Durchschnitt zwischen den bei der Aufnahmeprüfung erzielten Noten und den Zeugnisnoten des ersten Semesters der 11H ermittelt. 

Für sämtliche Mittelschulen

  • Richtlinien: Aufnahme an die Mittelschulen und Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen
  • Tabelle: Übertrittsbedingungen an die Mittelschulen (ab Schuljahr 2020/21)
  • Fallbeispiele für den Übertritt von der OS in die Sekundarstufe 2
  • Übertrittsmöglichkeiten zwischen den Bildungsgängen

Einschreibefrist

15. Februar

Anmeldeverfahren

Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen des Kantons Freiburg

Die Einschreibung für Schülerinnen und Schüler der 11H erfolgt online gemäss den Anweisungen einer Berufsberaterin bzw. eines Berufsberaters oder einer Lehrperson der Schule.

Informationen zur Einschreibung

Das ausgefüllte Online-Formular wird ausgedruckt, von den Eltern unterschrieben und der Klassenlehrperson zur Weiterleitung an die zuständige Mittelschule abgegeben. Die Aufnahme an die Mittelschule wird schriftlich bestätigt.

Für die Schülerinnen und Schüler der 10H (Progymnasialklassen) erfolgt die Einschreibung mit dem Einschreibeformular in Papierform. Die Aufnahme an die Mittelschule wird schriftlich bestätigt.

Ausserkantonale Jugendliche, Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule, Schülerinnen und Schüler des Kantons Freiburg, die die Orientierungsschule verlassen haben oder diese seit weniger als einem Jahr besuchen

Die Einschreibung erfolgt mit dem Einschreibeformular in Papierform. Dieses kann auch in einer Mittelschule bezogen werden.

Aufnahmeprüfung

Datum der Aufnahmeprüfungen für das Schuljahr 2025-26

Samstag 15. März 2025

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarklassen 11H, die aufgrund der Ergebnisse des 2. Semesters  zur Prüfung verpflichtet sind (Aufnahme FMS oder Handelsmittelschule), findet am Samstag, 5. Juli 2025, eine Zusatzprüfung statt.

Prüfungsfächer

Es werden folgende Fächer geprüft:

  • 1. Sprache (Erstsprache)
  • 2. Sprache (Partnersprache)
  • Mathematik
  • Englisch (zusätzlich für die Aufnahme in die Handelsmittelschule)

Der Prüfungsstoff basiert auf dem Lehrplan und den Lernzielen des Klassentypus „Sekundarklasse“ der Orientierungsschule.

Aufnahmeprüfungsbeispiele

Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland (Wohnort der Eltern in der Schweiz)

Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Mittelschule im Kanton Freiburg besuchen möchten und aus einem anderem Kanton stammen, müssen bei der zuständigen Schulbehörde ihres Wohnkantons ein Gesuch für die Genehmigung des Besuchs einer Freiburger Schule einreichen.*

Schülerinnen oder Schüler öffentlicher oder öffentlich anerkannter Schulen anderer Kantone oder einer Schweizerschule im Ausland: Die Aufnahmebedingungen für den entsprechenden Bildungsgang der jeweiligen Schule müssen erfüllt sein.

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Erziehungsberechtigten aus dem Ausland in den Kanton Freiburg ziehen, kann die Schuldirektorin oder der Schuldirektor eine Aufnahmeprüfung verlangen.

* Als zahlungspflichtiger Wohnsitzkanton gilt:

  • der Wohnsitzkanton der Pflegefamilie für die unmündigen Schülerinnen und Schüler;
  • der Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes der Eltern bei unmündigen Schülerinnen und Schülern, die ihren Aufenthaltsort im Schulortskanton oder in einem anderen Kanton haben;
  • der Heimatkanton für mündige Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern im Ausland wohnen oder die elternlos im Ausland wohnen, bei mehreren Heimatkantonen gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht;
  • der zugewiesene Kanton für mündige Flüchtlinge und Staatenlose, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen; vorbehalten bleibt Buchstabe f;
  • der Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes für mündige Ausländerinnen und Ausländer, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen; vorbehalten bleibt Buchstabe f; der Kanton, in dem mündige Auszubildende beim Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt haben und, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein, finanziell unabhängig gewesen sind, als Erwerbstätigkeit gelten auch die Führung eines Familienhaushalts und das Leisten von Militärdienst;
  • in allen anderen Fällen der Kanton, in dem sich am Stichdatum der Rechnungsstellung der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern befindet oder aber der Sitz der zuletzt zuständigen Vormundschaftsbehörde.

Aufnahme von Jugendlichen der Integrationsklasse der Gewerblichen und Industriellen Berufsfachschule (GIBS) an den Mittelschulen

Richtlinien betreffend die Aufnahme von Jugendlichen der Integrationsklasse der Gewerblichen und Industriellen Berufsfachschule (GIBS) an den Mittelschulen

Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten

Die Kosten der Ausbildung am Gymnasium umfassen die Einschreibegebühr, das Schulgeld, das Schulmaterial und verschiedene Aktivitäten. Sie belaufen sich auf rund 1300 Franken pro Schuljahr und pro Schüler/in.

Die Kosten der Ausbildung an der Fachmittelschule umfassen die Einschreibegebühr, das Schulgeld, das Schulmaterial und verschiedene Aktivitäten. Sie belaufen sich auf rund 1300 Franken pro Schuljahr und pro Schüler/in. Kostenaufteilung am Beispiel der Fachmittelschule Freiburg.

Für die Handelsmittelschule sind keine Einschreibegebühren vorgesehen.  Die Schule stellt den Schülerinnen und Schülern oder ihren Eltern auch das Schulmaterial (Bücher, Hefte, Fotokopien, Rechnern usw.) sowie die Kosten von kulturellen Aktivitäten (Schulausflüge, Ausstellungsbesuche...) oder besonderen Fächern (bildnerisches Gestalten, Freifach) in Rechnung. Für diese Ausgaben muss man mit etwa 700 Franken pro Jahr rechnen.

Für alle Bildungsgänge fallen im ersten Schuljahr zusätzlich die Kosten für den Kauf eines Computers an (zirka Fr. 800.-).

Bei Rückzug der Anmeldung wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet.

Zweisprachige Ausbildung

Zweisprachigkeit in den Mittelschulen

Förder- und Unterstützungsmassnahmen

Förder- und Unterstützungsmassnahmen an den Mittelschulen

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich Mittelschulen

BYOD (Bring your own device)

Nützliche Informationen über BYOD (Bring Your Own Device), auf Deutsch: «Bring dein eigenes Gerät mit»

Ausbildungsbeiträge

Wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht ausreichen, kann ein kantonaler Ausbildungsbeitrag beantragt werden. Die Schulsekretariate erteilen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahrs entsprechende Informationen und geben auf Anfrage die nötigen Formulare aus. Ausführlichere Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen finden Sie auf den Internetseiten des Amts für Ausbildungsbeiträge (ABBA).

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2

Link zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien S2 

Nähere Auskünfte

Gymnasien

Sekretariat der Konferenz der Direktionen
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg
026 305 41 26
codess@edufr.ch

Fachmittelschule

FMSF (Freiburg): 026 305 65 65, ecgf-fmsf(at)edufr.ch

Vollzeitliche Handelsmittelschule

CGAM (Freiburg) : 026 305 79 11, info.cga(at)edufr.ch

Dokumente

  • Kalender der Informationsabende für das Schuljahr 2026/27 (PDF, 184.97k)
  • Uebertrittsbedingungen an die Mittelschulen ab Schuljahr 2020/21 (PDF, 202.23k)
  • Zweisprachiger Unterricht an den Schulen der Sekundarstufe 2 (PDF, 182.54k)
  • Richtlinien_Aufnahme von Jugendlichen der Integrationsklasse (GIBS) an den Mittelschulen (PDF, 200.35k)
Hauptbild
Aufnahmebedingungen an den Mittelschulen
Aufnahmebedingungen an den Mittelschulen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Photo libre Unsplash
  • Ausbildungsgänge in den Mittelschulen (Gymnasium, Fachmittelschule, vollzeitliche Handelsmittelschule)
  • BYOD - BRING YOUR OWN DEVICE
  • Kantonales Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Sekundarstufe 2
  • Kantonales Projekt Matu2027
  • Mittelschulen - Gymnasium, Fachmittelschule und Handelsmittelschule
  • Schulkalender der Sekundarstufe 2 (Mittelschulen S2)

Mittelschulen (Gymnasium, Fachmittelschule und Handelsmittelschule)

  • Mittelschulen - Gymnasium, Fachmittelschule und Handelsmittelschule
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Letzte Änderung: 14.05.2025

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