Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Fähigkeiten
Die Fördermassnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Fähigkeiten oder mit Schulresultaten, die weit über dem Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler ihres Jahrganges liegen.
Die Fördermassnahmen können folgende Formen annehmen:
- Differenzierung des Unterrichts innerhalb der Klasse
- Zusatzangebot von Fächern, Arbeiten oder Projekten innerhalb der Schule oder in einer anderen Schule des Kantons (Bsp. zweisprachige Ausbildung, Schweizer Jugend forscht , Wissenschaftsolympiade )
- Beschleunigung der Ausbildung
- Teilnahme an einem anerkannten externen Unterrichtsprogramm (Bsp. Leonardo - Mathematik Förderprogramm der Universität Freiburg ).
Die Schuldirektionen entscheiden über die Fördermassnahmen und setzen diese auch um.
Nachteilsausgleichsmassnahmen
Massnahmen für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler
Einer fremdsprachigen Schülerin oder einem fremdsprachigen Schüler, die oder der neu zugezogen ist und eingeschränkte Kenntnisse in der Erst- und/oder Zweitsprache aufweist, können ein angepasstes Aufnahmeverfahren und, in der Regel während der ersten beiden Ausbildungsjahre, individuelle Lernziele gewährt werden.
Für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler organisiert die Schuldirektion bei ungenügenden Sprachkenntnissen Stützlektionen in L1 und L2.