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  • Förder- und Unterstützungsmassnahmen an den Mittelschulen

Förder- und Unterstützungsmassnahmen an den Mittelschulen

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Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen ist im Mittelschulgesetz verankert.

Schnelle Links

  • Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Fähigkeiten
  • Massnahmen für ins SKA-Förderprogramm aufgenommene Schülerinnen und Schüler (SAF)
  • Nachteilsausgleichsmassnahmen
  • Massnahmen für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler

Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Fähigkeiten

Die Fördermassnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Fähigkeiten oder mit Schulresultaten, die weit über dem Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler ihres Jahrganges liegen.

Die Fördermassnahmen können folgende Formen annehmen:

  • Differenzierung des Unterrichts innerhalb der Klasse
  • Zusatzangebot von Fächern, Arbeiten oder Projekten innerhalb der Schule oder in einer anderen Schule des Kantons (Bsp. zweisprachige Ausbildung, Schweizer Jugend forscht, Wissenschaftsolympiade)
  • Beschleunigung der Ausbildung
  • Teilnahme an einem anerkannten externen Unterrichtsprogramm (Bsp. Leonardo - Mathematik Förderprogramm der Universität Freiburg).

Die Schuldirektionen entscheiden über die Fördermassnahmen und setzen diese auch um.

Massnahmen für ins SKA-Förderprogramm aufgenommene Schülerinnen und Schüler (SAF)

Das kantonale Sport-Kunst-Förderprogramm ermöglicht es besonders talentierten Sportlerinnen und Sportlern und Nachwuchskünstlerinnen und -künstler ihre Ausbildung und Leistungssport bzw. Kunst auf hohem Niveau zu verbinden. In den einzelnen Mittelschulen koordiniert und organisiert eine für die Umsetzung des Programms zuständige Vorsteherin bzw. ein Vorsteher die schulische Ausbildung und sorgt für eine umfassende Kommunikation zwischen allen Beteiligten aus Schule, Sport und sozialem Umfeld.

Um in das SKA-Programm aufgenommen zu werden, müssen die kantonal festgelegten Kriterien erfüllt werden (SKA-Richtlinien). Das Bewerbungsverfahren für Künstler und talentierte Sportler läuft über das Amt für Sport. Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter der Schülerin/des Schülers muss den auf der Homepage des Amts für Sport verfügbaren SKA-Fragebogen ausfüllen und das vollständige Dossier (mit den erforderlichen Beilagen) bis zum 15. Februar an das Amt für Sport senden. Schülerinnen und Schüler, die bereits während der obligatorischen Schule am SKA-Programm teilnehmen, geben dies auf dem Aufnahmeformular für die Mittelschulen an.

Die folgenden Fördermassnahmen können zur guten Vereinbarkeit von Schule, Training, Wettkampf und Regeneration individuell angeboten werden:

  • Anpassung und/oder Erleichterung des wöchentlichen Stundenplans;
  •  vollständige oder teilweise Dispens von bestimmten Fächern während eines bestimmten Zeitraums oder des Schuljahrs; allerdings müssen mindestens 25 Wochenlektionen besucht werden;
  • Urlaube für die Vorbereitung oder die Teilnahme an wichtigen, sportlichen oder künstlerischen Veranstaltungen,
  • pädagogische Unterstützung bei sport- oder kunstbedingten Abwesenheiten;
  • Schulwechsel, um die Wegzeiten zum Trainings- oder Ausübungsort ihres oder seines Sports oder ihrer oder seiner Kunstrichtung zu verringern.

Zudem kann das Programm eines Schuljahres und allenfalls die Abschlussprüfungen auf zwei Jahre verteilen werden.

Weitere Informationen zum Besuch einer ausserkantonalen Mittelschule im Rahmen des SKA-Programms finden sich hier.

Nachteilsausgleichsmassnahmen

Nachteilsausgleichsmassnahmen

Massnahmen für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler

Einer fremdsprachigen Schülerin oder einem fremdsprachigen Schüler, die oder der neu zugezogen ist und eingeschränkte Kenntnisse in der Erst- und/oder Zweitsprache aufweist, können ein angepasstes Aufnahmeverfahren und, in der Regel während der ersten beiden Ausbildungsjahre, individuelle Lernziele gewährt werden.

Für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler organisiert die Schuldirektion bei ungenügenden Sprachkenntnissen Stützlektionen in L1 und L2.

Hauptbild
Förder- und Unterstützungsmassnahmen
Förder- und Unterstützungsmassnahmen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Photo: Pascal Gugler
  • Fachmaturität (Fachmittelschule, FM)
  • Fachmittelschulausweis
  • Gymnasiale Maturität
  • Vollzeitliche Handelsmittelschule (Modell 3+1) : EFZ und Berufsmaturitätsausweis mit Praktikum
  • Weiterbildung Lehrpersonen Sekundarstufe 2
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Letzte Änderung: 25.10.2024

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