• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Bildung und Schulen
  • Mittelschulen
  • Ausserkantonaler Schulbesuch (Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen)

Ausserkantonaler Schulbesuch (Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen)

Lead

Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Freiburg wohnen und die eine Mittelschule ausserhalb des Kantons besuchen möchten, benötigen eine Bewilligung der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD), wenn sie wünschen, dass der Kanton die Kosten dieser Ausbildung übernimmt.

Schnelle Links

  • Voraussetzungen
  • Gesuch um Bewilligung des Besuchs einer Schule ausserhalb des Kantons Freiburg
  • Sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler
  • Gesuchsformular

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für einen ausserkantonalen Schulbesuch werden in Vereinbarungen festgelegt. Je nach Kanton gelten folgende Vereinbarungen:

  • Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2005 der CIIP (Conférence intercantonale de l'instruction publique de Suisse romande et du Tessin)
  • Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
  • Liste der beitragsberechtigten Schulen pro Kanton

In den interkantonalen Vereinbarungen sind generelle Ausnahmen festgelegt, welche die Vereinbarungskantone für den Besuch einer ausserkantonalen Schule zulassen. Generelle Ausnahmen können insbesondere in folgenden begründeten Fällen gewährt werden:

  • Wohnortswechsel während der Schulzeit;
  • das Ausüben eines Spitzensports oder von Kunst oder Musik (siehe unten aufgeführten Titel "Sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler");
  • fehlendes Ausbildungsangebot im Wohnortskanton.

Gesuch um Bewilligung des Besuchs einer Schule ausserhalb des Kantons Freiburg

Verfahren:

  • Sobald sie die Schule ausgewählt haben, füllen die Schülerin oder der Schüler oder seine Eltern das Gesuchsformular Besuch einer Schule ausserhalb des Wohnkantons aus. Das ausgefüllte Formular kann per Post oder E-Mail an die auf dem Formular angegebenen Adressen gesendet werden. Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses der Schülerin oder des Schülers ist beizulegen.
  • Die Schülerinnen oder Schüler, bzw. ihre Eltern, schreiben sich in der entsprechenden Schule ein. Diese Anmeldung wird erst nach Erhalt der vom Kanton Freiburg erteilten Bewilligung zur Übernahme des Schulgeldes im empfangenden Kanton berücksichtigt.
  • Die Aufnahme in der gewünschten Schule hängt von den vorhandenen Plätzen sowie der Erfüllung der  Aufnahme- und Promotionsbedingungen ab.
  • Der Kanton Freiburg stellt den Eltern der Schülerin oder des Schülers das Schulgeld, das sie für eine gleichwertige Ausbildung an einer kantonalen Schule bezahlen müssten, in Rechnung.
  • Die ausserkantonalen Schulen können von den Eltern der Schülerinnen und Schüler Gebühren und Schulkosten erheben. 

Sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler

Gesuche, die das Förderprogramm für sportlich oder künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler betreffen, müssen mit dem entsprechenden Formular (kann auf der Website des Amtes heruntergeladen werden) vor dem 15. Februar beim Amt für Sport eingereicht werden.

Gesuchsformular

Gesuch für den Besuch einer Schule ausserhalb des Wohnkantons (Formular S2) (DOCX, 94.63k)
  • Fachmaturität (Fachmittelschule, FM)
  • Fachmittelschulausweis
  • Gymnasiale Maturität
  • Vollzeitliche Handelsmittelschule (Modell 3+1) : EFZ und Berufsmaturitätsausweis mit Praktikum
  • Weiterbildung Lehrpersonen Sekundarstufe 2
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Letzte Änderung: 05.09.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: