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  • Informationen für Lehrpersonen der Sekundarstufe 2 (S2)

Weiterbildung Lehrpersonen Sekundarstufe 2

Lead

Die Lehrpersonen der Sekundarstufe 2 haben das Recht und die Pflicht, sich in ihrem Fachbereich sowie in didaktischen und pädagogischen Fragen regelmässig weiterzubilden. Sie können zudem Kurse besuchen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihr berufliches Wohlergehen fördern.

Die Schuldirektionen, das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 (S2) und die Schulbehörden regen die Lehrpersonen gezielt zur Weiterbildung an, indem sie schulinterne Kurse organisieren oder die Teilnahme an bestimmten Kursen erlauben.

Weiterbildung S2:
  • Weiterbildungsstrategie
  • Auswahl von aktuellen Weiterbildungen gemäss Weiterbildungsstrategie S2 (Nr. 2_2023)
Verschiedene Organisationen und Fachstellen bieten Kurse und Weiterbildungen für Lehrpersonen an:
  • Kompetenzzentrum Mittelschule ZEM CES (Koordination von Weiterbildungsangeboten)
  • Nationale Weiterbildungsplattform für Lehrpersonen der Sekundarstufe 2: webpalette.ch
  • Pädagogische Hochschule Freiburg (HEP-PH FR)
  • Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
  • Universität Freiburg
Sprachaufenthalte im Ausland:

Zudem sind auf dem Internetportal des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Austausch und Mobilität (movetia.ch) interessante Austauschangebote zu finden.

 

Informationen und Verfahren

Richtlinien der EKSD vom 1. März 2008 betreffend die Weiterbildung der Lehrerschaft der Schulen der Sekundarstufe 2

Wegleitung zur Kursanmeldung und Beantragung der Kostenrückerstattung

Verordnung über die Weiterbildung des Staatspersonals

Anmeldung

Zulässig sind Kurse, die einen direkten Bezug zum Unterricht und/oder zum Schulbetrieb aufweisen. In der Regel wird nur ein einziger Kurs pro Fach und Kalenderjahr genehmigt.

  • Die Lehrperson füllt das dafür vorgesehene elektronische Antrag für einen Weiterbildungskurs aus.
  • Das ausgefüllte Formular wird per E-Mail an die betreffende Schuldirektion (Hauptschule) gesandt.
  • Die Schuldirektion trifft einen Vorentscheid und leitet das Gesuch an das Amt der Sekundarstufe 2 (S2) weiter.
  • Das Amt S2 sendet den Entscheid an die E-Mailadresse der Lehrperson zurück. Die betroffene Schuldirektion erhält eine Kopie. Dieses Formular dient auch als Gesuch für Kostenrückerstattung.

Kostenrückerstattung

  • Nach Abschluss des Kurses füllt die Lehrperson zur Kostenrückerstattung den zweiten Teil dieses Formulars aus, lässt dieses von der Direktion ihrer Schule genehmigen und unterzeichnen und schickt es dann per Post an das Sekretariat des Amts für Unterricht der Sekundarstufe 2 S2. Die bestätigung ist der Direktion der Schule auszuhändigen.
  • Dem Kostenrückerstattungsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Quittung für die Bezahlung der Anmeldegebühr, Fahrticket(s) der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) oder Kilometerabrechnung (www.tcs.ch - gemäss den Richtlinien des POA vom 30. August 2016 über die Dienstreisen), Rechnung der Unterkunft/des Hotels.
  • Bei einem Auslandaufenthalt können ebenfalls die Quittungen für die Verpflegung beigelegt werden (Richtlinien des POA).
  • Das Amt S2 veranlasst die Kostenvergütung und entschädigt den Betrag entsprechend dem vorangegangenen Entscheid.

J+S-Kurse und sportliche Aktivitäten

Formular 540 (Gesuch um Urlaub und/oder Kostenbeteiligung)

Dokumente

  • Richtlinien der EKSD vom 1. März 2008 betreffend die Weiterbildung der Lehrerschaft der Schulen der Sekundarstufe 2
  • Wegleitung zur Kursanmeldung und Beantragung der Kostenrückerstattung
  • Demande pour un cours de formation continue_Antrag für eine Weiterbildung
  • Fachmaturität (Fachmittelschule, FM)
  • Fachmittelschulausweis
  • Gymnasiale Maturität
  • Vollzeitliche Handelsmittelschule (Modell 3+1) : EFZ und Berufsmaturitätsausweis mit Praktikum
  • Weiterbildung Lehrpersonen Sekundarstufe 2

Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Letzte Änderung: 16.11.2023

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