1. Einleitung
Bedeutung des Datenschutzes: Der Schutz der Privatsphäre wird von den für den virtuellen Schalter zuständigen Organen sehr ernst genommen. Personendaten werden mit grösster Sorgfalt und gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung behandelt.
2. Geltungsbereich
Umfang der Erklärung: Diese Datenschutzerklärung gilt ausschliesslich für den virtuellen Schalter und schliesst alle anderen Plattformen aus.
3. Definition von Personendaten und Bearbeitung
- Personendaten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, die den virtuellen Schalter benutzt.
- Datenbearbeitung: Diese umfasst Aktionen wie das Beschaffen, Speichern, Ändern, Verwenden, Bekanntgeben und Löschen von Personendaten über die Infrastruktur des virtuellen Schalters.
4. Haftung für die Datenbearbeitung
- Für den virtuellen Schalter zuständige Organe: Die Staatskanzlei und das Amt für Informatik und Telekommunikation sind die Organe, die für die Plattform des virtuellen Schalters und für die Basisdienste, auf denen die elektronischen Behördenleistungen aufbauen, um normal zu funktionieren, verantwortlich sind.
- Partnerbehörden und -einheiten: Für die Online-Behördenleistung ist die Behörde verantwortlich, welche die Leistung erbringt.
- Dritte und Auftragsbearbeiter: Aufgaben, die an Dritte und/oder Auftragsbearbeiter vergeben werden, fallen in die Zuständigkeit der Behörde, die den Dritten oder den Auftragsbearbeiter beauftragt.
5. Zweck der Datenbearbeitung
Verwendung der Daten: Die Personendaten werden bearbeitet, um die Interaktion mit dem virtuellen Schalter zu erleichtern, die von den Benutzerinnen und Benutzern angeforderten Leistungen und Dienste zu erbringen und den Betrieb und die Sicherheit des virtuellen Schalters zu gewährleisten.
Statistiken: Um die Qualität der angebotenen Leistungen zu verbessern und eine optimale Benutzererfahrung (user experience) bieten zu können, werden im virtuellen Schalter anonymisierte Daten für statistische Analysen verwendet. Diese Daten dienen dazu, Trends der Benutzung besser zu verstehen, Prozesse zu optimieren und effektiver auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer einzugehen.
6. Arten von bearbeiteten Daten und Zugriff
- Datenbeschaffung: Im virtuellen Schalter werden verschiedene Arten von Personendaten bearbeitet, so etwa Kontaktinformationen, Daten, die für die Erbringung der beantragten Leistung erforderlich sind, Transaktions- und Zahlungshistorien, Personenidentifikatoren usw. Die Liste der bearbeiteten Daten kann in Artikel 18 der Verordnung über den virtuellen Schalter (VGV, SGF 184.13) eingesehen werden.
- Zugriff auf die Daten: Der Zugriff auf die im virtuellen Schalter bearbeiteten Daten ist segmentiert, so dass jedes Organ nur auf die Daten zugreifen kann, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
7. Empfänger der Personendaten
Die über den virtuellen Schalter gesammelten Personendaten sind für folgende Personen und Organisationen zugänglich:
- Für den virtuellen Schalter zuständige Organe: Dazu können IT-Mitarbeitende, Datenbankmanager und Sicherheitsbeauftragte für Informationssysteme gehören, die für den reibungslosen Betrieb und die Sicherheit des virtuellen Schalters sorgen. Der Zugriff dieser Personen auf die Daten des virtuellen Schalters ist strikt auf die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des virtuellen Schalters beschränkt.
- Für die Erbringung der beantragten Leistung zuständiges Organ: Je nach Art der Anfrage oder des Antrags (z. B. Bestellung amtlicher Dokumente, Anmeldung für eine öffentliche Leistung usw.) werden die Daten mit der für die Bearbeitung der Anfrage oder des Antrags zuständigen Stelle geteilt.
- Auftragsbearbeiter: Die Erbringung bestimmter Leistungen kann die Mitwirkung eines oder mehrerer Auftragsbearbeiter erfordern, um definierte Aufgaben zu erfüllen. Eine Liste der Auftragsbearbeiter und der ihnen anvertrauten Daten finden Sie in § 9 dieser Erklärung.
8. Einwilligung zur Bearbeitung von Daten für die Erbringung von Leistungen
Grundsätzlich hängt die Erbringung einer Online-Behördenleistung von der Einwilligung der Benutzerin oder des Benutzers und der Beschaffung der für die Bearbeitung der Anfrage oder des Antrags erforderlichen Daten ab.
- Implizite Einwilligung: Bei Leistungen, bei denen keine besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden müssen und die auch sonst keine besonderen Risiken bergen, wird der Benutzerin oder dem Benutzer auf der Web-Seite, auf der sich die gewünschte Leistung befindet, mitgeteilt, welche Personendaten für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Benutzerin oder der Benutzer mit der Bearbeitung dieser Daten einverstanden ist, wenn sie oder er auf der Grundlage der erhaltenen Informationen das Verfahren fortsetzt.
- Explizite Einwilligung: Bei der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und anderen Formen der Bearbeitung, die ein höheres Risiko darstellen, erscheint auf dem Bildschirm der Benutzerin oder des Benutzers ein Fenster mit einer Einwilligungserklärung. Im Einwilligungsfenster wird angegeben, welche Daten bearbeitet werden und/oder welche Risiken mit der Bearbeitung verbunden sind. Um ihren Antrag fortzusetzen, müssen die Benutzerinnen und Benutzer auf eine Schaltfläche klicken, mit der sie der angegebenen Bearbeitung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen.
- Widerruf der Einwilligung: Die Benutzerin oder der Benutzer kann die im Rahmen der Benutzung des virtuellen Schalters erteilte Einwilligung zur Bearbeitung ihrer oder seiner Personendaten jederzeit widerrufen. Die Wirkung des Widerrufs beschränkt sich auf die Bearbeitung von Personendaten, die ohne die Einwilligung der Benutzerin oder des Benutzers rechtlich nicht bearbeitet werden dürfen. Ausserdem ist es nicht mehr möglich, die Einwilligung für eine oder mehrere Bearbeitungen, die bereits vollständig durchgeführt wurden, zu widerrufen.
- Folgen einer Verweigerung der Einwilligung: Die Weigerung, bestimmte Daten anzugeben, kann den Zugriff auf bestimmte Leistungen einschränken. In diesem Fall kann die Benutzerin oder der Benutzer die gewünschte Leistung erhalten, indem sie oder er sich für einen anderen Lieferkanal entscheidet.
Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Bearbeitung der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Bearbeitung ausgelagerter Daten
Drittanbieter: Grundsätzlich werden die Daten des virtuellen Schalters auf der eigenen Infrastruktur des Staates bearbeitet. Bestimmte Daten zu bestimmten Leistungen, die von Dritten im virtuellen Schalter angeboten werden, können jedoch bei diesen Dritten bearbeitet und gehostet werden.
Liste der Drittanbieter:
- eOperations Schweiz AG: Dieser Anbieter stellt die Leistung eUmzug zur Verfügung, die es in der Schweiz wohnhaften Personen ermöglicht, ihre Umzugsmeldung online durchzuführen.
- Datatrans AG: Dieser Anbieter erbringt die Leistung, die dem ePay-Basisdienst zugrunde liegt; mit ihm kann online eine Gebühr für das Erbringen einer Leistung entrichtet werden.
Anwendbare Datenschutzerklärung: Für die an Drittanbieter ausgelagerte Datenbearbeitung gelten die Bedingungen dieser Anbieter, die direkt auf der Web-Seite des jeweiligen Anbieters eingesehen werden können.
10. Aufbewahrung der Daten:
Aufbewahrungsdauer: Die verschiedenen Aufbewahrungsfristen für Daten können in Artikel 19 der Verordnung über den virtuellen Schalter (VSV, SGF 184.13) eingesehen werden.
11. Externe Links
Haftungsausschluss: Links zu Websites Dritter liegen ausserhalb der Kontrolle und Verantwortung der staatlichen Organe.
12. Cookies und ähnliche Technologien
Verwendung von Cookies: Im virtuellen Schalter werden nur wesentliche Cookies verwendet, um die Sicherheit und das optimale Funktionieren des virtuellen Schalters zu gewährleisten. Diese Cookies sind unerlässlich, um auf der Website des virtuellen Schalters zu navigieren und die angebotenen Funktionalitäten zu nutzen. Zusätzlich zu diesen Basis-Cookies verwenden wir ein spezielles Cookie, um die Sprache zu speichern, welche die Benutzerin oder der Benutzer verwendet. Im virtuellen Schalter werden keine Tracking-, Werbe- oder Analyse-Cookies verwendet.
13. Rechte der Benutzerinnen und Benutzer
Rechte, die zur Verfügung stehen: Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, deren Korrektur oder Löschung zu verlangen und ihre Einwilligung zur Datenbearbeitung zu widerrufen. Sie können dies entweder über eine spezielle Funktion des virtuellen Schalters tun oder sich direkt an die Organe wenden, die für den virtuellen Schalter zuständig sind.
14. Datensicherheit
Schutzmassnahmen: Im virtuellen Schalter werden technische und organisatorische Massnahmen angewendet, um Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und vor Verlust zu schützen.
15. Änderungen der Datenschutzerklärung
- Aktualisierung: Diese Datenschutzerklärung kann jederzeit geändert werden. Diese Änderungen können notwendig sein, um gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen, neue Funktionen des virtuellen Schalters wiedergeben oder aus anderen Gründen.
- Information: Die Benutzerinnen und Benutzer des virtuellen Schalters werden mit einem E-Mail, das an die mit ihrem Konto im virtuellen Schalter verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet wird, über Änderungen informiert.
- Geltende Fassung: Bei Streitigkeiten in Bezug auf diese Datenschutzerklärung ist die Version massgeblich, die zum Zeitpunkt des Auftretens der strittigen Tatsachen massgebend war.
16. Kontakt
Kontaktadresse: Alle Anfragen im Zusammenhang mit dieser Datenschutzerklärung können an die folgende Adresse gerichtet werden:
E-Government-Sekretariat
c/o Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Route des Arsenaux 41, 1700 Freiburg