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Ich möchte ins Ausland gehen

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Wie kommt man ins Ausland ?

  • Die Inhaber von Ausweisen F, S, B und C für Flüchtlinge, die ins Ausland reisen möchten, müssen vor der vorgesehenen Reise aber mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vom alten Dokument persönlich beim BMA erscheinen um Ihr Gesuch einzureichen
  • Ausschliesslich das SEM verfügt über die Zuständigkeit, Reisedokumente auszustellen
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Amt für Bevölkerung und Migration

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 25.09.2023

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