Absolutes Feuerverbot im gesamten Kantonsgebiet
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist gross (4/5) im ganzen Kanton. Es gilt daher ein absolutes Feuerverbot in den Wälder sowie am Waldrand im Kanton, einschliesslich an den offiziellen Feuerstellen und in den Forsthütten.
Der Staatsrat hat zudem bis auf Weiteres offenes Feuer im Freien sowie Feuerwerke im gesamten Kantonsgebiet untersagt.
Ganzer Kanton Freiburg: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot | Staat Freiburg
Das Verbot gilt ab dem 27. Juli und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.