Wegen der anhaltenden Trockenheit und der erneut angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat heute auf Antrag des Kantonalen Stabs für Bevölkerungsschutz (KSBS) ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt ab sofort und schliesst die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag ein. Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Vegetationsbränden.
Folgende Aktivitäten sind ab sofort verboten:
- Jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschliesslich Raketen, Böller, Vulkane, bengalische Zündhölzer und allen anderen pyrotechnischen Gegenständen;
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen;
- Strassenvorführungen mit offenem Feuer, einschliesslich Lampionumzügen mit echten Kerzen;
- Das Entzünden von Höhen- und Freudenfeuern (1.-August-Feuer);
- Offene Feuer im Freien.
Lediglich die offiziellen Feuerwerke auf dem Murten- und Neuenburgersee können stattfinden.
Grillieren ist weiterhin erlaubt – jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
- Zu Hause oder auf offiziellen Festplätzen dürfen nur geeignete Einrichtungen wie Gas- oder Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen verwendet werden;
- dabei ist ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand einzuhalten.
Beim Grillieren ist äusserste Vorsicht geboten. Bei Wind sollte vollständig darauf verzichtet werden.
Die Behörden bitten die Bevölkerung, die geltenden Massnahmen einzuhalten, um jegliche Art von Bränden zu verhindern. Verstösse können gebüsst werden und strafrechtliche Folgen haben. Die Lage wird laufend neu beurteilt.