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  • Erneuerung der Heizungs- und/oder Warmwasseranlage ab dem 1. Januar 2020

Erneuerung der Heizungs- und/oder Warmwasseranlage ab dem 1. Januar 2020

  • Medienmitteilung

Leitfaden für Freiburger Hauseigentümerinnen und -eigentümer
Seit dem 1. Januar 2020 müssen für den Ersatz eines Öl- oder Gasheizkessels, einer Elektroheizung oder eines Elektroboilers gewisse Bedingungen erfüllt werden. Das Ziel dabei ist es, die Verbrennung fossiler Energien sowie den winterlichen Stromverbrauch zu senken. Diese Grundsätze basieren namentlich auf der Energiestrategie 2050, die das Schweizer Stimmvolk im Mai 2017 angenommen hat. Der Ersatz fossiler Energien durch erneuerbare Energien, der Klimawandel und der Atomausstieg sind alles Herausforderungen, die uns als Energieverbraucher betreffen. Die jüngste Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnGe) bietet neue Lösungen.

Veröffentlicht am 19. Mai 2020 - 15h41

Der vorliegende Leitfaden enthält verschiedene Fragen und Antworten zum Thema Heizung, die es den Freiburger Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern erlauben, die aktuellen gesetzlichen Anforderungen auf dem Gebiet zu kennen, Entscheidungen zu treffen und in bestimmten Situationen bestmöglich zu handeln.

Die Devise lautet FRÜHZEITIG PLANEN! So vermeiden Sie überstürzte Entscheidungen mit dem Risiko, dass es teuer wird, oder dass ein System eingebaut wird, das nicht ganz Ihren Bedürfnissen oder der Situation entspricht.

Erneuerung der Heizungs- und/oder Warmwasseranlage ab dem 1. Januar 2020

Leitfaden für Freiburger Hauseigentümerinnen und -eigentümer PDF, 865.84k
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Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 08.06.2020 - 23h42

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