Eine an der Quelle besteuerte Person abrechnen
Die Abrechnung der Daten für die an der Quelle besteuerte Person kann anhand der zusammenfassenden Liste online gemacht werden.
Jede Person, die einer quellensteuerpflichtigen Person eine Vergütung zahlt, wird als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bezeichnet. Dies kann z.B. ein Arbeitgeber, ein Veranstalter, eine Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung sein. Sie zieht die Steuern von Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche direkt von ihrer Zahlung an die quellensteuerpflichtige Person (qsP) ab und überweist sie dann an die Kantonale Steuerverwaltung (KStV).
Die Abrechnung der Daten für die an der Quelle besteuerte Person kann anhand der zusammenfassenden Liste online gemacht werden.
Der SSL ist verpflichtet, monatlich die zurückbehaltenen Quellensteuern an die KStV zu überweisen und bestimmte Ereignisse (z. B. neuer Mitarbeiter) zu melden. Die Daten können elektronisch ("Swissdec"-Plattform), über das Online-Formular oder manuell mit einem auf Anfrage zugesandten Formular abgerechnet werden. Der SSL erhält für seine Mitwirkung eine Bezugsprovision.
E-Mail-Adresse für die Zustellung der ausgefüllten Formulare: scciso@fr.ch
Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung: 09.12.2024