Wichtigste regionale Ergebnisse
Die Bevölkerungsstatistiken des Bundes ermöglichen die Analyse der Bevölkerungsentwicklung und insbesondere ihrer Wanderungskomponente. Die demografische Bilanz liegt ab 1981 mit der Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) vor, die sich unter anderem auf die Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung (PETRA) stützte. Ab 2010 wird die durch die Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) ersetzt und liefert Daten zu Bevölkerungsbestand, Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsbewegungen.
Wanderungssaldo
Seit den 1980er-Jahren ist der Wanderungssaldo durchwegs positiv. Im Jahr 2023 wurde mit knapp 6200 Personen ein Spitzenwert erreicht, 2024 lag er bei 4200 und 2025 bei 3200 Personen. Infolge dieser Wanderungsbewegungen ist der Anteil der im Kanton geborenen Personen von 77,2% im Jahr 1970 auf 44,9% im Jahr 2025 gesunken.
Anteil der Kantonsbevölkerung, die im Kanton Freiburg geboren ist 2025
Wanderungssaldo einschliesslich Änderung des Bevölkerungstyps nach Staatsangehörigkeitskategorie von 1971 bis 2025
Kantonsbevölkerung nach Geburtsort von 1970 bis 2025
Ausländische Bevölkerung
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung, der 1950 bei 2,7% lag, beträgt 25,8% im Jahr 2025. Diese Bevölkerungsgruppe konzentriert sich hauptsächlich in den städtischen Gemeinden des Kantons.
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus bestehen die drei grössten Ausländergruppen aus den portugiesischen Staatsangehörigen mit 27'700 Personen, gefolgt von den französischen Staatsangehörigen, deren Zahl seit den 2020er-Jahren deutlich gestiegen ist und 15'400 Personen erreicht, sowie den italienischen Staatsangehörigen mit etwa 6100 Personen.
Anteil der ausländischen Bevölkerung des Kantons Freiburg 2025
Ausländeranteil an der ständigen Wohnbevölkerung 2025
Treiber der Bevölkerungsentwicklung nach Staatsangehörigkeitskategorie
Zwischen 1981 und 2025 nahm die ständige ausländische Wohnbevölkerung des Kantons im Durchschnitt um 1777 Personen pro Jahr zu. Dies entspricht 48,2% der Zunahme der gesamten ständigen Wohnbevölkerung (+3691 Personen pro Jahr im Durchschnitt).
Wird 2002, das Jahr des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens (FZA), als Referenz herangezogen, nahm die ständige ausländische Wohnbevölkerung zwischen 2002 und 2025 im Durchschnitt um 2461 Personen pro Jahr zu, gegenüber 996 Personen zwischen 1981 und 2001. Damit entfielen zwischen 2002 und 2025 53,8% der Zunahme der gesamten ständigen Wohnbevölkerung auf die ausländische Bevölkerung, gegenüber 37,2% zwischen 1981 und 2001.
Internationaler Wanderungssaldo der ausländischen Bevölkerung 2025
Demografische Bilanz nach Staatsangehörigkeitskategorie von 1981 bis 2025
Der internationale Wanderungssaldo der ausländischen Bevölkerung stieg von durchschnittlich +969 Personen pro Jahr zwischen 1981 und 2001 auf +2103 Personen zwischen 2002 und 2025. Darin enthalten ist die Komponente «Änderung des Bevölkerungstyps», das heisst die Übertritte von der nichtständigen zur ständigen Wohnbevölkerung. Der internationale Wanderungssaldo der schweizerischen Bevölkerung war dagegen in beiden Zeiträumen im Durchschnitt negativ (-25 bzw. -104 Personen pro Jahr).
Der interkantonale Wanderungssaldo stieg in denselben Zeiträumen von +743 auf +1535 Personen pro Jahr. Der Überschuss entfiel hauptsächlich auf die schweizerische Bevölkerung (+760 bzw. +1024). Auch bei der ausländischen Bevölkerung war der Saldo zwischen 2002 und 2025 deutlich positiv (+511 gegenüber -17 Personen pro Jahr zwischen 1981 und 2001).
Der Geburtenüberschuss entwickelte sich je nach Staatsangehörigkeitskategorie unterschiedlich. Zwischen 1981 und 2001 war er bei der schweizerischen Bevölkerung höher (+614 Personen pro Jahr im Durchschnitt gegenüber +355 bei der ausländischen Bevölkerung). Zwischen 2002 und 2025 kehrte sich das Verhältnis um: Bei der ausländischen Bevölkerung betrug er +696 Personen pro Jahr, gegenüber +436 bei der schweizerischen Bevölkerung. Seit 2010 liegt der Geburtenüberschuss der ausländischen Bevölkerung jedes Jahr über jenem der schweizerischen Bevölkerung. Bei der ausländischen Bevölkerung übersteigt die Zahl der Geburten jene der Todesfälle, unter anderem aufgrund einer jüngeren Altersstruktur, einer im Durchschnitt höheren Geburtenhäufigkeit sowie der Wegzüge ausländischer Personen in einem Alter nahe dem Rentenalter.
Entwicklung nach Staatsangehörigkeit seit 2010
Zwischen 2010 und 2025 nahm die schweizerische Bevölkerung innerhalb der ständigen Wohnbevölkerung um 32'669 Personen zu, was 45,1% der gesamten Zunahme entspricht. Die Staatsangehörigen der 31 in der FZA-Gruppe berücksichtigten Staaten nahmen um 28'666 Personen zu, was 39,6% entspricht, die Bevölkerung mit den übrigen Staatsangehörigkeiten um 11'090 Personen bzw. 15,3%.
Innerhalb der FZA-Gruppe entfielen die grössten Zunahmen auf Portugal (+10'644 Personen), Frankreich (+9544), Italien (+2424) und Spanien (+1815), gefolgt von Rumänien (+1105), Polen (+777) und Bulgarien (+680). Bei den übrigen Staatsangehörigkeiten verzeichneten Kosovo (+2993), die Ukraine (+2574), Eritrea (+1381), Afghanistan (+1340) und Syrien (+901) die grössten Zunahmen. Diese Zahlen umfassen weder die nichtständige Wohnbevölkerung noch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Daten herunterladen
Open Government Data (OGD)
Metadaten
Eine Wanderung entspricht der Bewegung einer Person, mit der diese ihren Hauptwohnsitz von einer Herkunftsgemeinde in eine Zielgemeinde verlegt.
Internationale Wanderung liegt vor, wenn beim Wohnortswechsel eine Landesgrenze überschritten wird.
Von Binnenwanderung spricht man, wenn der Wohnortswechsel innerhalb des Landes erfolgt. Binnenwanderungen beinhalten:
- intrakantonale Wanderungen, d.h. Wanderungen zwischen zwei Gemeinden desselben Kantons.
- interkantonale Wanderungen, d.h. Wanderungen zwischen zwei Gemeinden verschiedener Kantone.
Wanderungsbewegungen können die schweizerische wie auch die ausländische Bevölkerung betreffen.
Einwanderung kann international, interkantonal oder interkommunal bzw. intrakantonal sein. Sie ergibt sich aus der Wanderungsbewegung vom Ausland in die Schweiz (internationale Einwanderung), von einem Kanton in den Kanton Freiburg (interkantonale Einwanderung), von einer Freiburger Gemeinde in eine andere Freiburger Gemeinde (intrakantonale Einwanderung).
Auswanderung kann international, interkantonal oder intrakantonal sein. Sie ergibt sich aus der Wanderungsbewegung aus der Schweiz ins Ausland (internationale Auswanderung), aus dem Kanton Freiburg in einen anderen Kanton (interkantonale Auswanderung), von einer Freiburger Gemeinde in eine andere Freiburger Gemeinde (intrakantonale Auswanderung).
Der Wanderungssaldo entspricht der Differenz zwischen Ein- und Auswanderung. Er kann nach territorialer Betrachtungsebene in den internationalen, interkantonalen oder intrakantonalen Wanderungssaldo unterteilt werden.
Die demografische Bilanz zeigt, wie sich der Bevölkerungsbestand zwischen Beginn und Ende eines Zeitraums verändert. Diese Veränderung ergibt sich aus dem Geburtenüberschuss, dem internationalen und interkantonalen Wanderungssaldo sowie allfälligen statistischen Korrekturen.
Der Geburtenüberschuss entspricht der Differenz zwischen den Geburten und den Todesfällen.
Der internationale Wanderungssaldo entspricht der Differenz zwischen den Einwanderungen und den Auswanderungen. Der interkantonale Wanderungssaldo entspricht der Differenz zwischen den Zuzügen aus anderen Kantonen und den Wegzügen in andere Kantone.
Bei der ausländischen Bevölkerung umfasst der internationale Wanderungssaldo auch die Änderung des Bevölkerungstyps. Diese betrifft Personen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten und von der nichtständigen zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten. Ab diesem Übertritt werden sie in der ständigen Wohnbevölkerung berücksichtigt.
Werden die schweizerische und die ausländische Bevölkerung getrennt betrachtet, führt der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts dazu, dass Personen von der ausländischen zur schweizerischen Bevölkerung wechseln, ohne den Gesamtbestand der Bevölkerung zu verändern.
Die Bestandesbereinigung umfasst Veränderungen des Bevölkerungsbestandes, die nicht eindeutig auf Geburten, Todesfälle oder Wanderungen zurückgeführt werden können.
Für die statistische Analyse umfasst die FZA-Gruppierung über den gesamten Zeitraum dieselben 31 Staaten, unabhängig davon, ab welchem Zeitpunkt das Abkommen für den jeweiligen Staat galt.
Berücksichtigt werden folgende 31 Staaten: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden und Tschechien.