Digitalisierung von Dienstleistungen
Die Umfrage hat gezeigt, dass die Digitalisierung bei den Freiburger Gemeinden nach wie vor sehr uneinheitlich ist:
- 45 Gemeinden verfügen nur über sehr wenige – oder gar keine – Onlinedienste, abgesehen von den allgemeinen Dienstleistungen über den virtuellen Schalter, der im Rahmen des Projekts DIGI-FR-gemeinsam vom Staat und den Gemeinden entwickelt wurde.
- 51 Gemeinden haben ihre Dienstleistungen teilweise digitalisiert.
- Nur 17 Gemeinden bieten überwiegend oder vollständig digitalisierte Dienstleistungen an, darunter einige erweiterte Funktionen wie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen oder elektronische Zahlungen.
- Eine Gemeinde hat diese Frage nicht beantwortet.
Gemeinden mit hohem oder sehr hohem Digitalisierungsgrad
Einschätzung der Digitalisierung der befragten Gemeinden
Diese Ergebnisse zeigen auf, dass die Mehrheit der Gemeinden offenbar den Digitalisierungsgrad noch nicht erreicht haben, der erforderlich ist, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger voll und ganz gerecht zu werden. Das Projekt DIGI-FR will die Freiburger Gemeinden bei diesem Digitalisierungsprozess unterstützen. So stellt es, in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) und dem Staat, für alle Gemeinden des Kantons bestimmte digitale Dienstleistungen bereit. Die Weiterentwicklung von DIGI-FR wird jeder Gemeinde nach und nach Ressourcen und Tools zur Verfügung stellen, um ihre Online-Dienstleistungen zu verbessern und sich schrittweise an die digitalen Standards anzupassen. Dies verdeutlicht die allgemeine Bereitschaft, gemeinsam leistungsfähiger zu werden und diese Umstellung erfolgreich zu bewältigen.
Inanspruchnahme spezialisierter Dienste
Die Gemeinden müssen häufig auf externes Fachwissen zurückgreifen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden:
- 76 Gemeinden geben an, Aufträge an spezialisierte externe Dienstleister zu erteilen.
- 15 geben an, eigenes Fachpersonal anzustellen.
- 6 arbeiten mit anderen Gemeinden zusammen.
- 16 verfügen über keine spezifische Lösung.
- Eine Gemeinde hat diese Frage nicht beantwortet.
Gemeinden, die auf spezialisierte externe Dienstleister zurückgreifen (auf Auftragsbasis)
Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleistungsanbieter (z. B. eines technischen Mitarbeiters, einer Juristin, eines Vermessungsingenieurs), entsprechend der Grösse der Gemeinde
Je grösser die Gemeinde ist, desto eher ist sie in der Lage, Fachpersonal direkt einzustellen. Auf die Lösung der interkommunalen Zusammenarbeit wird von einer Minderheit, vor allem von kleinen Gemeinden, zurückgegriffen.
Die Art der in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist vielfältig und deckt Bereiche ab, die für eine moderne Gemeindeverwaltung unabdingbar sind. Die nachstehend aufgeführten Dienstleistungen wurden von den Gemeinden in ihren offenen Antworten angegeben. Es handelt sich also nicht um eine vollständige Liste, sondern um die am häufigsten genannten Dienstleistungen:
Arten von spezialisierten Dienstleistungen, die die Gemeinden in Anspruch nehmen
In der Organisation der Gemeindeverwaltung beobachtete Trends
Die Ergebnisse bestätigen mehrere Trends:
Zahlreiche Gemeinden greifen unabhängig von ihrer Grösse auf externes Fachwissen zurück, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, insbesondere in den Bereichen Recht, Städtebau/Ortsplanung und Ingenieurwesen.
Je grösser die Gemeinde ist, desto eher ist sie in der Lage, Fachpersonal direkt einzustellen. Auf die Lösung der interkommunalen Zusammenarbeit wird von einer Minderheit, vor allem von kleinen Gemeinden, zurückgegriffen.
Durch die Verfassung des Kantons Freiburg (KV) angeregte Zusammenarbeit
Diese Feststellungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, Möglichkeiten der Zusammenarbeit nach Artikel 134 Abs. 4 KV zu prüfen, insbesondere bezüglich Fachpersonal und spezialisierter Dienstleistungen. Ein solches Vorgehen könnte es den Gemeinden ermöglichen, den aktuellen Anforderungen besser gerecht zu werden und gleichzeitig die verfügbaren Ressourcen optimal zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, besteht in einem Gemeindezusammenschluss, wie in Artikel 135 KV vorgesehen.