Der Staatsrat beruft die Stimmbevölkerung des Kantons Freiburg für Sonntag, 8. März 2026 (1. Wahlgang), respektive für Sonntag, 29. März 2026 (2. Wahlgang), für die Gesamterneuerung der Gemeinderäte und der Generalräte ein.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Schneuwly Achim - Groupe E: Fragwürdige Entscheide - Wo bleibt die Transparenz?;
- die Antwort auf die Anfrage Savary Daniel - Umstrukturierung von Groupe E: quid?;
- die Antwot auf die Motion Mesot Roland / Dorthe Sébastien - Verweigerung der Einbürgerung bei Bezug von Sozialhilfe;
- die Antwort auf die Motion Chardonnens Jean-Daniel - Änderung von Artikel 16 des Mobilitätsgesetzes, in Kraft getreten im Januar 2023;
- die Antwort auf die Motion Savary Daniel - Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge (BMfzAG): für eine Fahrzeugbesteuerung im Einklang mit der Energiewende;
- die Antwort auf die Motion Lepori Sandra / Defferrard Francine - Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen per A-Post Plus: eine Motion zur Modernisierung des Freiburger Verwaltungsverfahrens und anderer kantonaler Verfahrensgesetze.
Er erlässt die Verordnung über den interkommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2026 (IFAV 2026).
Er nimmt Kenntnis von der öffentlichen Vernehmlassung des kantonalen Velowegnetzplans.
Er genehmigt die Vernehmlassung des Planungsberichts über die institutionellen Leistungen für Erwachsene mit Behinderung im Kanton Freiburg 2026 – 2030.
Er ändert das Ausführungsreglement zum Gesetz vom 20. September 1967 über das Notariat.
Er ernennt ein neues Mitglied der Prüfungskommission für die Anwaltskandidaten.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst veröffentlicht.