Martine Stoffel ist 1980 geboren, verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Sie hat ein Lizenziat in Ethnologie und Sinologie, das sie an der Universität Zürich erhielt, und einen Master in rechtswis-senschaftlichen Studien der Universität Freiburg. Während ihrer sechsjährigen Tätigkeit als wissen-schaftliche Mitarbeiterin und Mitarbeiterin des Generalsekretariats der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften erwarb sie solide Kenntnisse der Verwaltung des öffentli-chen Bildungswesens in der Schweiz und spezialisierte sich in der Thematik des offenen Zugangs zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung. Anschliessend war sie Beraterin in einem Berner Unternehmen, das in der rechtlichen Beratung und der Schlichtung tätig ist, bevor sie in den Dienst der Universität Freiburg trat. Martine Stoffel ist zweisprachig und wurde aus 27 Kandidatin-nen und Kandidaten ausgewählt, weil sie mit ihrer treffenden Sichtweise der Information und des Rechts auf Zugang zu Dokumenten und ihr Interesse für den Bereich überzeugte.
Martine Stoffel tritt ihr Amt am 1. September 2018 an. Sie wird die Nachfolgerin von Annette Zunzer Raemy, die beschlossen hat, ihr Amt aus privaten Gründen aufzugeben. In ihren acht Amts-jahren bewies Annette Zunzer Raemy eine wahre Sensibilität für die Aspekte der Information und ein sehr gutes Verständnis ihrer Aufgabe als kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Trans-parenz. Sie vermochte über die Neuerungen, die mit dem Gesetz über die Information und den Zu-gang zu Dokumenten (InfoG) eingeführt wurden, präzise und unabhängig zu informieren. Mit dem Weggang von Annette Zunzer Raemy verliert die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Daten-schutz ihre Architektin und Botschafterin der ersten acht Jahre ihres Bestehens. Der Staatsrat drückt ihr seinen Dank für ihren grenzenlosen Einsatz, ihren entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der Transparenz im Kanton und die gemachte Arbeit aus. Er wünscht ihr für ihre persönliche und beruf-liche Zukunft das Beste.
Zur Erinnerung: Das InfoG, das für alle Organe des Staates, der Gemeinden und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, brachte eine wichtige Änderung für die Kantonsverwaltung und die Gemeinden, indem das Geheimhaltungsprinzip ab dem 1. Januar 2011 durch das Trans-parenzprinzip ersetzt wurde. So kann jede Bürgerin und jeder Bürger bei den öffentlichen Verwal-tungsstellen sein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten geltend machen.