Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Freiburg erhalten in diesen Tagen die Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom kommenden Sonntag, 27. September 2026. Bei dieser Gelegenheit weist die Staatskanzlei auf eine wichtige Neuerung hin: nämlich, dass das Stimmmaterial künftig ein einziges Stimmcouvert umfasst, in das mehrere Listen, Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden können.
So ist es beispielsweise möglich, dass in das Stimmcouvert ein Stimmzettel für eine eidgenössische Abstimmung, ein Stimmzettel für eine Gemeindeabstimmung und ein Wahlzettel für eine Ergänzungswahl in den Gemeinderat eingelegt werden müssen. Achtung: Das Stimmcouvert darf pro Gegenstand nicht mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel oder nicht mehr als eine Wahlliste enthalten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten ausserdem einen Informationsflyer (auf Deutsch und Französisch), in dem die Änderungen im Zusammenhang mit diesem einzigen Stimmcouvert sowie mit dem Wahlzettel zum Ankreuzen erläutert werden, der nun bei allen Majorzwahlen verwendet wird.
Zusätzliche Informationen sind auf der nachfolgenden Seite auf fr.ch/de verfügbar: «Wie man bei den kantonalen Wahlen wählt».